Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Diese
Novelle ist aktuell in Bearbeitung, folglich noch nicht im Bundesgesetzblatt
verlautbart und somit auch noch nicht in Kraft.
Ein wesentlicher Teil dieser Novelle ist die Einführung eines detaillierten Systems der Aus- und Weiterbildung der Fahrprüfer sowie Kontrollmechanismen in Form einer Auditierung. Daneben werden auch einige sonstige Änderungen vorgenommen, die in Zusammenhang mit der 3. Führerscheinrichtlinie erforderlich sind, wie die Regelung der Prüfungsfahrzeuge für die neuen A-Klassen und die Klassen D1 und D1E sowie einige redaktionelle Änderungen. Auch das Formular des vorläufigen Führerscheines ist im Hinblick auf die neuen Klassen zu überarbeiten.
In den §§ 1 bis 5 der Fahrprüfungsverordnung wären noch mehrere redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Da jedoch geplant ist, bis Jänner 2013 eine grundlegende Umgestaltung der theoretischen Computerprüfung vorzunehmen, bedeutet dies auch eine weitgehende Neugestaltung der entsprechenden Bestimmungen der Fahrprüfungsverordnung. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch zu wenige Details über die Ausgestaltung der neuen Theorieprüfung vorliegen um eine sinnvolle Novellierung der §§ 1 bis 5 vornehmen zu können, soll dieser abgeschlossene Bereich einer eigenen Novelle vorbehalten werden, wobei in diesem Zuge auch die redaktionellen Änderungen mitberücksichtigt werden.
Bei der Prüfgebühr für die theoretische Fahrprüfung wird bereits jetzt für die Qualitätssicherung des Prüfprogramms ein Anteil von 0,80 EUR pro Prüfung eingehoben. Im Rahmen dieser Novelle soll die Gebühr für die theoretische Fahrprüfung auf 10 Euro pro geprüfter Klasse (!) angehoben werden, was einer Anhebung um 1,80 Euro pro B-Prüfung entspricht. Wer zur Prüfung für A und B antritt muss demnach 20 Euro bezahlen.
Für die Fahrprüfungen der Gruppe 1 (Klasen A, B, BE, F) wird die Prüfungsgebühr auf 60
Euro angehoben, das entspricht einer Erhöhung um 27,30 Euro.
Die
Fahrprüfung für die Gruppe 2 (alle anderen Klassen) soll 90 Euro kosten, was einer
Erhöhung um 39,20 Euro entspricht.
Die 3. Führerschein-Richtlinie stellt neue Anforderungen
an Prüfungsfahrzeuge, nicht zuletzt durch die Einführung der neuen A-Klassen
und D1/D1E.
Bei Traktor-Prüfungen sollen ab 1. Jänner 2012 nur mehr zugelassene Anhänger
eingesetzt werden. Wenn der Prüfer nicht am Fahrzeug mitfährt, wird mit
gleichem Termin eine Sprechfunkverbindung vorgeschrieben.
Neu eingeführt wird ein für den Fahrprüfer wahrnehmbares Signal bei der Betätigung der Doppelpedalerie durch den Fahrlehrer im Prüfungsfahrzeug. Dies verursacht nach Angaben des BMVIT bei der Neuanschaffung von Prüfungsfahrzeugen keine Kosten, da diese Funktion bei herkömmlichen Produkten bereits enthalten ist. Für bereits in Verwendung stehende Prüfungsfahrzeuge gibt es eine Verpflichtung zur Nachrüstung. Die Kosten für die Nachrüstung für ein Fahrzeug sind "mit etwa 50 Euro zu veranschlagen", die von der Fahrschule zu tragen sind
Diese Novelle regelt die Details der Auditierung und der Qualitätssicherung der Fahrprüfung. Damit die neu eingeführten Audits und das Hospitieren auch faktisch durchführbar sind, werden alle an der Fahrprüfung Beteiligten verpflichtet, diese Maßnahmen zuzulassen. Dies betrifft sowohl die Fahrschulen, die Fahrprüfer und alle Kandidaten - auch jene, die im Privatfahrzeug zur Fahrprüfung antreten.
Wenn nicht anders angegeben (siehe die Prüfungsfahrzeuge der klasse F), treten die Änderungen am 19. Jänner 2013 in Kraft.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.
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