2. Novelle des Führerscheingesetzes

Alkohol-Grenzwert für Feuerwehr-Fahrer

Die zweite Novelle des Führerscheingesetzes steht – abgesehen von einigen Berichtigungen und Präzisierungen – ganz im Zeichen der Freiwilligkeit – nämlich der der Feuerwehren: Es konnte dem Ministerium und dem Parlament tatsächlich glaubhaft gemacht werden, dass die Alkohol-Grenze von 0,1 Promille mit dem Fahrdienst bei Feuerwehren unvereinbar ist.
Zusätzlich ergeben sich Überschneidungen zwischen den feuerwehrinternen Gesundheitschecks und den LKW-Führerschein-Untersuchungen, die ebenfalls zum Vorteil der Feuerwehrmänner hingebogen werden.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.

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