Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Um Tiertransporte im landwirtschaftlichen Bereich möglichst schonend und
rasch durchführen zu können, gibt es das Bedürfnis, diese Transporte mit dem
PKW, anstatt mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen, bei denen sich aufgrund
der zahlreichen nicht zugelassenen Anhänger eine maximale
Transportgeschwindigkeit von 20 km/h ergibt, durchführen zu können. Im
Regelfall wird bei solchen Transporten das höchstzulässige Gesamtgewicht von
3.500 kg überschritten, weshalb für solche Fahrten gemäß der Richtlinie
91/439/EWG des Rates eine Lenkberechtigung für die Klasse B+E erforderlich
ist.
[Zusätzlich wurde zum damaligen Zeitpunkt die nationale Klasse F in
Deutschland nicht anerkannt, Anm.]
Durch diese Änderung des Führerscheingesetzes wird Personen, die
nur mit Ablegung einer praktischen Fahrprüfung der Zugang zu einer Lenkberechtigung für die Klasse B+E erleichtert.
Die EU-Richtlinie 91/439/EWG des Rates sieht eine gegenseitige Anerkennung von EWR-Lenkberechtigungen innerhalb der Union vor. Beim Wohnsitzwechsel eines EWR-Bürgers in einen anderen Mitgliedstaat muss dieser dessen Führerschein anerkennen, und zwar ohne jegliche Formalität. Die im FSG vorgesehene Registrierungsverpflichtung widerspricht nach Ansicht der EU-Kommission dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und hat diesbezüglich bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Diese Registrierungsverpflichtung entfällt daher.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.
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