7. Novelle des Führerscheingesetzes

Diese Novelle wurde nicht weiter verfolgt.





Mit dieser Novelle sollte B-Führerschein-Besitzern ab 21 Jahren gestattet werden, in Österreich auch bis 16 Personen unentgeltlich im Rahmen sozialer Organisationen etc. zu lenken.

Weiters sollten die Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinwerber nicht mehr durch Ärzte, sondern der normativen Kraft des Faktischen entsprechend durch geeignete Organisationen abgehalten werden. Der Landeshauptmann würde (statt wie bisher der Verkehrsminister) für die Ermächtigung zur Abhaltung von Erste-Hilfe-Kursen zuständig.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.

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