Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Diese
Novelle wurde wegen weitgehender Ablehnung im Begutachtungsverfahren nicht weiter verfolgt.
Manche Menschen schreckt eine Geldstrafe allein nicht davon ab, andere im
Straßenverkehr zu gefährden. Das ist die Grundidee hinter diesem Entwurf:
Das Bewusstsein, in einer Hochrisikolenker-Datei gespeichert zu sein, soll
der Verkehrssicherheit dienlich sein. Neu ist der Name: "Vormerksystem -
Maßnahmen gegen Wiederholungstäter" statt "Punkteführerschein".
Unbelehrbare Hochrisikofahrer sollen zukünftig in einer eigenen Datei
erfasst werden, wenn sie zum wiederholten Male schwere Verkehrsdelikte
begangen haben. Die Datei orientiere sich an rund sieben besonders schweren
Delikten, darunter das Lenken unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
gefährliches Rasen, Geisterfahren oder Drängeln unter gefährlichen
Verhältnissen, so Verkehrsminister Hubert Gorbach.
Diese Vergehen werden mittels "Risikofaktor" bewertet und im zentralen
Führerscheinregister gespeichert. Daneben bleiben die bestehenden
finanziellen Strafrahmen bestehen. Bei Erreichung des Risikofaktors 1,2 (=
im Schnitt drei schwere Delikte) kann der Strafreferent erste ergänzende
Maßnahmen wie Nachschulungen, einen Erste-Hilfe-Kurs oder
Fahrtechniktrainings anordnen. Durch freiwillige Nachschulungen oder
Trainings können 0,1 Risikopunkte im System wieder gelöscht werden. Ein Jahr
ohne auffällige, schwere Delikte bringt auch 0,2 Punkte Abzug.
Besonderer Wert wird auf umfassende Information des Lenkers gelegt. Im
Strafbescheid soll genau angeführt sein, was den Autofahrer im Falle eines
weiteren schweren Verstoßes erwartet. Wird der höchste Risikofaktor von 1,5
erreicht, verliert der Lenker seinen Führerschein zusätzlich zum "normalen"
Entzug für das entsprechende Delikt für weitere zwölf Monate.
Ein Punkteführerschein ist jedoch - egal unter welchem Namen - ohne Ausbau
der Kontrollen eher wirkungslos: die Selbstbepunktung ist nicht vorgesehen.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.
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