7. Novelle des Führerscheingesetzes und Änderung der Straßenverkehrsordnung

Vormerksystem

Mit der Einführung des Vormerksystems soll ein einheitliches und transparentes System geschaffen werden, um auf unbelehrbare Wiederholungstäter und Risikolenker bewusstseinsbildend und sanktionierend einwirken zu können. Das Vormerksystem beinhaltet Delikte, die zu den Hauptunfallursachen zählen, und sich derzeit unterhalb der existierenden Schwelle für den Entzug der Lenkberechtigung befinden. Gerade hier soll das System seine volle Wirkung entfalten, damit die Verkehrstoten und Verletzten reduziert werden (lt. dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ca. 75 Tote im Jahr), unbelehrbare Risikolenker zur Vernunft gebracht und die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen gesteigert werden kann. Durch die Schaffung dieses neuen Systems kann dem ehrgeizigen Ziel des österreichischen Verkehrssicherheitsprogramms, nämlich der "Halbierung der Verkehrstoten" (gemeint ist wohl die Halbierung der Anzahl der Verkehrstoten) bis 2010, wieder ein großes Stück näher gekommen werden.

Das Vormerksystem umfasst einen Katalog von 13 unfallträchtigen und risikobehafteten Delikten, deren jeweilige Begehung innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren im zentralen Führerscheinregister vorgemerkt und evident gehalten wird.

Wird ein Delikt begangen, für das eine Entziehung der Lenkberechtigung auszusprechen ist, so ist die Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um ein Monat zu verlängern. Nach Zeitablauf von zwei Jahren werden die vorgemerkten Delikte nicht mehr berücksichtigt.

Moped 15: Fahrpraxis statt problematischer Bestätigung

Neben dem Vormerksystem wird für Moped 15 anstelle der Bestätigung von Schule oder Arbeitgeber über die Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsverbindungen eine praktische Ausbildung vorgeschrieben, die die zur Zeit bestehenden gravierenden Probleme mit den Bestätigungen lösen soll.

Mehrphasenausbildung: Toleranz bei den Fristen

Wer die zweite Ausbildungsphase zum Führerscheinerwerb aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, wie schwere Erkrankung oder Schwangerschaft, nicht zeitgerecht absolvieren kann, dem wird nicht mehr automatisch der Führerschein entzogen, wenn der Grund für die Verhinderung gegenüber der Behörde nachgewiesen wird.

Niedrigerer Strafsatz für vergessenen Führerschein

Das Bagatelldelikt des nicht mitgeführten Führerscheines kostete früher zwischen 36 und 2180 EUR. Künftig beträgt die Strafe für dieses Formaldelikt mindestens 20 Euro.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.

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