8. Novelle des Führerscheingesetzes

Im Zuge eines umfangreichen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im Jahr 2002 ins Leben gerufenen Projektes soll das Führerscheinerteilungsverfahren neu gestaltet werden und gleichzeitig die Einführung des Scheckkartenführerscheines umgesetzt werden. Bei diesem Projekt waren die betroffenen Organisationen bzw. Institutionen maßgeblich eingebunden, von Seiten der Länder und des Bundesministeriums für Inneres wurde sogar wiederholt die ausdrückliche Zustimmung und der Wille zur aktiven Beteiligung und Unterstützung bekräftigt.
Das Projekt soll in zwei Etappen umgesetzt werden: Am 1. März wird der Plastik-Führerschein eingeführt, am 1. Oktober 2006 soll die Anbindung der Fahrschulen an das Führerscheinregister erfolgen.

Das Projekt verfolgt folgende Ziele:

Nutzen für den Kunden/Bürger:

Nutzen für die Behörde:

Nutzen für die Fahrschulen:

Neben dem Ersterteilungsverfahren sind aber auch die anderen Antragsverfahren in das neue System einzugliedern, da es ja auch in diesen Fällen zur Ausstellung eines Scheckkartenführerscheines kommen soll. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines Duplikatführerscheines (wegen veraltetem Dokument oder Verlust/Diebstahl), Umschreibung des ausländischen Führerscheines oder Heeresführerscheines, Wiedererteilung der Lenkberechtigung, Verzicht, Namens/oder Adressänderung).
Für die Führerscheinbehörden bringt das neue Verfahren eine gewisse Entlastung, ein großer Teil der Vollziehung des Führerscheingesetzes wie etwa das Sanktionensystem (Entziehung der Lenkberechtigung, Anordnung begleitender Maßnahmen, Vormerksystem oder Mehrphasenausbildung) verbleibt bei den Behörden.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.

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