Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Begleitmusik zum Thema 160 km/h: Mit dieser Gesetzesänderung soll im § 7
Abs. 3 Z 4 die Überschreitung einer Geschwindigkeit von 180 km/h als
Entzugsdelikt ergänzt werden.
Diese Grenze von 180 km/h, ab deren Überschreitung ein Entzugstatbestand
verwirklicht wird, ergibt sich, wenn die zulässige Geschwindigkeit auf einer
Autobahn von 130 km/h um mehr als 50 km/h überschritten wird. Es soll diese
Grenzgeschwindigkeit auch "bei einer Anhebung der zulässigen Geschwindigkeit
auf bestimmten Autobahnabschnitten" als Grenze für den Entzug der
Lenkberechtigung bestehen bleiben.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.
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