9. Novelle des Führerscheingesetzes

Begleitmusik zum Thema 160 km/h: Mit dieser Gesetzesänderung soll im § 7 Abs. 3 Z 4 die Überschreitung einer Geschwindigkeit von 180 km/h als Entzugsdelikt ergänzt werden.
Diese Grenze von 180 km/h, ab deren Überschreitung ein Entzugstatbestand verwirklicht wird, ergibt sich, wenn die zulässige Geschwindigkeit auf einer Autobahn von 130 km/h um mehr als 50 km/h überschritten wird. Es soll diese Grenzgeschwindigkeit auch "bei einer Anhebung der zulässigen Geschwindigkeit auf bestimmten Autobahnabschnitten" als Grenze für den Entzug der Lenkberechtigung bestehen bleiben.

Suche


Suche im WWW
Suche nur auf fuerboeck.at

Bundesgesetzblatt

 

Parlament

Download

Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.

Startseite | Impressum | Updates der Homepage | Sitemap

Diese Seite bookmarken: Drücken Sie bitte STRG + D
fuerboeck.at bookmarken | fuerboeck.at als Startseite (IE)


www.facebook.com/fuerboeck | Die Fahrschule Fürböck auf Facebook