Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Ab 10. September 2008 (Bus) bzw. 10. September 2009 (Lkw) müssen hauptberufliche Bus- und Lkw-Fahrer zusätzlich zum Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis mit sich führen.
Durch die Regierungsvorlage
betreffend Änderungen des Güterbeförderungsgesetzes, des
Gelegenheitsverkehrsgesetzes, des Kraftfahrliniengesetzes und des
Führerscheingesetzes erfolgt die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Regelungen
zur Grundqualifikation und Weiterbildung der Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge
im Güterkraft- und Personenverkehr vorgibt.
Um genau zu sein, handelt es
sich um die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer
bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie
91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG des Rates
("Berufskraftfahrer-Richtlinie"), zu finden im Amtsblatt Nr. L 226 vom
10/09/2003 S. 0004 - 0017.
Damit sollen künftig nur mehr jene Lenker ihre Fahrzeuge durch Europa kutschieren dürfen, die über eine entsprechende Grundausbildung verfügen und sich regelmäßig weiterbilden. Nähere Details über Inhalt der Ausbildung werden noch in Verordnungen zu erlassen sein.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.
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