10. Novelle des Führerscheingesetzes - der "Superführerschein" für Berufskraftfahrer

Ab 10. September 2008 (Bus) bzw. 10. September 2009 (Lkw) müssen hauptberufliche Bus- und Lkw-Fahrer zusätzlich zum Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis mit sich führen.

Durch die Regierungsvorlage betreffend Änderungen des Güterbeförderungsgesetzes, des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, des Kraftfahrliniengesetzes und des Führerscheingesetzes erfolgt die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Regelungen zur Grundqualifikation und Weiterbildung der Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge im Güterkraft- und Personenverkehr vorgibt.
Um genau zu sein, handelt es sich um die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG des Rates ("Berufskraftfahrer-Richtlinie"), zu finden im Amtsblatt Nr. L 226 vom 10/09/2003 S. 0004 - 0017.

Damit sollen künftig nur mehr jene Lenker ihre Fahrzeuge durch Europa kutschieren dürfen, die über eine entsprechende Grundausbildung verfügen und sich regelmäßig weiterbilden. Nähere Details über Inhalt der Ausbildung werden noch in Verordnungen zu erlassen sein.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.

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