Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Die Inhalte dieser im Entwurfsstadium als 13. Novelle bezeichnete Änderung des Führerscheingesetzes werden in die gleichzeitig beschlossene 12. Novelle integriert und so im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit dieser FSG-Novelle werden in den höheren Alkoholisierungsgraden deutlich längere Entziehungszeiten festgelegt und die Geldstrafe für einen Alkoholisierungsgrad von 0,5 bis 0,8 Promille wird angehoben. Außerdem werden die begleitenden Maßnahmen durch Einführung eines Verkehrscoachings ausgebaut.
Mit der Novelle zur Straßenverkehrsordnung wird für einige Delikte die Obergrenze für Organstrafverfügungen gegenüber dem VStG auf 70 Euro angehoben. Weiters werden für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab einem bestimmten Ausmaß Mindeststrafen sowie einheitliche fixe Organmandatshöhen und Strafsätze für Anonymverfügungen vorgesehen sowie die Mindeststrafen bei Alkoholdelikten angehoben.
Davon betroffen: Prüfungsfrage 2133.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.
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