Änderung des Führerscheingesetzes durch die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005

Soweit in Bundesgesetzen auf die Begriffe Bundesgendarmerie, Gendarmerie, Bundessicherheitswache, Sicherheitswache, Sicherheitswachekorps, Kriminalbeamte oder Kriminalbeamtenkorps in der jeweiligen grammatikalischen Form Bezug genommen wird, tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2005 an deren Stelle das Wort „Bundespolizei“ in der jeweiligen grammatikalisch richtigen Form.

Soweit in Bundesgesetzen auf die Begriffe Landesgendarmeriekommando, Bezirksgendarmeriekommando, Gendarmeriepostenkommando oder Gendarmerieposten in der jeweiligen grammatikalischen Form Bezug genommen wird, treten mit Wirkung vom 1. Juli 2005 an deren Stelle jeweils die Begriffe Landespolizeikommando, Bezirks- oder Stadtpolizeikommando bzw. Polizeiinspektion in der jeweiligen grammatikalisch richtigen Form.

Dies gilt nicht für die Verwendung dieser Begriffe in Schluss- und Übergangsbestimmungen sowie In-Kraft-Tretens- und Außer-Kraft-Tretensbestimmungen.

Sollte durch eine Anpassung nach Abs. 1 oder 2 eine grammatikalisch nicht korrekte Verdoppelung von Begriffen entstehen, so entfällt der erste der beiden gleichlautenden Begriffe sowie eine damit untrennbar in Verbindung stehende Interpunktation oder ein damit untrennbar in Verbindung stehendes Bindewort.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.

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