Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen

Das Güterbeförderungsgesetz regelt die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen für das Gewerbe des Gütertransportes. Der Vollzug des Güterbeförderungsgesetzes samt Verordnungen obliegt:

Lenker, denen nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 und C erteilt wird, müssen einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen. Lenker, denen vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 und C erteilt wurde, ab dem 10. September 2014.
Lenker, die bereits einen Fahrerqualifizierungsnachweis besitzen, müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen. Lenker, die eine Lenkberechtigung vor dem 10. September 2009 erhalten haben, müssen spätestens bis zum 10. September 2014 eine erste Weiterbildung nachweisen, wobei der Nachweis für eine Klasse für alle Klassen gilt. Lenker, bei denen der Fahrerqualifizierungsnachweis abgelaufen ist, haben vor Aufnahme der Tätigkeit als Kraftfahrer eine Weiterbildung nachzuweisen.

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Letzte Bearbeitung: 24.12.2010 21:00.

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