Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Das Güterbeförderungsgesetz regelt die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen für das Gewerbe des Gütertransportes. Der Vollzug des Güterbeförderungsgesetzes samt Verordnungen obliegt:
Lenker, denen nach dem 9. September 2009 eine
Lenkberechtigung für die Klassen C1 und C erteilt wird, müssen einen
Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen. Lenker, denen vor dem 10. September
2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 und C erteilt wurde, ab dem 10.
September 2014.
Lenker, die bereits einen Fahrerqualifizierungsnachweis besitzen, müssen alle
5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen. Lenker, die eine Lenkberechtigung vor
dem 10. September 2009 erhalten haben, müssen spätestens bis zum 10. September
2014 eine erste Weiterbildung nachweisen, wobei der Nachweis für eine Klasse
für alle Klassen gilt. Lenker, bei denen der Fahrerqualifizierungsnachweis
abgelaufen ist, haben vor Aufnahme der Tätigkeit als Kraftfahrer eine
Weiterbildung nachzuweisen.
Letzte Bearbeitung: 24.12.2010 21:00.
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