Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung

Das geltende Kraftfahrgesetz (bitte nicht "Kraftfahrzeuggesetz", Danke!) ist am 1. Jänner 1968 in Kraft getreten. Mit gleichzeitig in Kraft gesetzten Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung werden zahlreiche Detailbestimmungen normiert, die so nicht jedes Mal vom Nationalrat abgesegnet werden müssen. Dies erfolgt teilweise durch konkrete Vorschriften, teilweise durch Verweise auf die Bestimmungen in EU-Richtlinien oder ECE-Regelungen.
Kaum ein Wirtschaftsbereich hat sich innerhalb so kurzer Zeit dermaßen weiterentwickelt; zudem wurden ab der 15. KFG-Novelle und der 37. KDV-Novelle Umsetzungen des EG/EU-Gemeinschaftsrechts (bzw. seit dem Vertrag von Lissabon Umsetzungen des Unionsrechts, so viel Zeit muss sein) in den Rechtsbestand der Republik Österreich übernommen.
Wer daher eine gewisse Unübersichtlichkeit bzw. Unsystematik erkennt, ist am richtigen Weg, das Wesen der Materie zu begreifen.

Der bis 1997 ebenfalls enthaltene Abschnitt über die Erteilung und Entziehung von Lenkerberechtigungen wurde mit der Umsetzung der dahingehenden Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in ein eigenes Führerscheingesetz FSG ausgelagert. Die entsprechenden Bestimmungen der KDV wurden in eigene Verordnungen zum Führerscheingesetz umgewandelt.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.

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