Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Das geltende Kraftfahrgesetz (bitte nicht
"Kraftfahrzeuggesetz", Danke!) ist am 1. Jänner 1968 in Kraft getreten. Mit
gleichzeitig in Kraft gesetzten Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung werden
zahlreiche Detailbestimmungen normiert, die so nicht jedes Mal vom Nationalrat
abgesegnet werden müssen. Dies erfolgt teilweise durch konkrete Vorschriften,
teilweise durch Verweise auf die Bestimmungen in EU-Richtlinien oder
ECE-Regelungen.
Kaum ein Wirtschaftsbereich hat sich innerhalb so kurzer Zeit dermaßen
weiterentwickelt; zudem wurden ab der 15. KFG-Novelle und der 37. KDV-Novelle
Umsetzungen des EG/EU-Gemeinschaftsrechts (bzw. seit dem Vertrag von Lissabon
Umsetzungen des Unionsrechts, so viel Zeit muss sein) in den Rechtsbestand der Republik
Österreich übernommen.
Wer daher eine gewisse Unübersichtlichkeit bzw. Unsystematik erkennt, ist am
richtigen Weg, das Wesen der Materie zu begreifen.
Der bis 1997 ebenfalls enthaltene Abschnitt über die Erteilung und Entziehung von Lenkerberechtigungen wurde mit der Umsetzung der dahingehenden Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in ein eigenes Führerscheingesetz FSG ausgelagert. Die entsprechenden Bestimmungen der KDV wurden in eigene Verordnungen zum Führerscheingesetz umgewandelt.
Startseite | Impressum | Updates der Homepage |
Sitemap
Diese Seite bookmarken: Drücken Sie bitte STRG + D
fuerboeck.at bookmarken |
fuerboeck.at als Startseite (IE)
![]()
www.facebook.com/fuerboeck |
Die
Fahrschule Fürböck
auf Facebook