Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung

Dem Artikel III Abs. 2 und 5 der 40. KDV-Novelle, BGBl. Nr. 214/1995, in der Fassung BGBl. II Nr. 80/1997 wird jeweils angefügt: „Fahrzeuge, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen waren, werden wie in Österreich zugelassene Fahrzeuge behandelt.“.

Na dann.

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Bundesgesetzblatt

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.

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