Kraftfahrgesetz KFG

Das geltende Kraftfahrgesetz (bitte nicht "Kraftfahrzeuggesetz", Danke!) ist am 1. Jänner 1968 in Kraft getreten. Kaum ein Wirtschaftsbereich hat sich innerhalb so kurzer Zeit dermaßen weiterentwickelt; zudem wurden ab der 15. KFG-Novelle und der 37. KDV-Novelle Umsetzungen des EG/EU-Gemeinschaftsrechts (bzw. seit dem Vertrag von Lissabon Umsetzungen des Unionsrechts, so viel Zeit muss sein) in den Rechtsbestand der Republik Österreich übernommen.
Wer daher eine gewisse Unübersichtlichkeit bzw. Unsystematik erkennt, ist am richtigen Weg, das Wesen der Materie zu begreifen.

Der bis 1997 ebenfalls enthaltene Abschnitt über die Erteilung und Entziehung von Lenkerberechtigungen wurde mit der Umsetzung der dahingehenden Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in ein eigenes Führerscheingesetz FSG ausgelagert.

Viele Bestimmungen richten sich an die Verwaltung bzw. an Fahrzeughersteller - aber auch die Bestimmungen zum Thema "Licht bei Tag" oder das Ziehen von Anhängern, das Abschleppen und generell die Pflichten des Lenkers und Zulassungsbesitzers sind im KFG zu finden.

Das Kraftfahrgesetz gliedert sich in folgende Abschnitte:

Mit der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung werden zahlreiche Detailbestimmungen normiert, die so nicht jedes Mal vom Nationalrat abgesegnet werden müssen.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.

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