Fahrschule Fürböck.
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"Einerseits wirft uns die Kommission vor, dass wir eine
LKW-Kontrollrichtlinie der EU formal noch nicht umgesetzt haben. Andrerseits
laufen bereits zwei Beschwerden gegen Österreich mit dem Vorwurf, Österreich
würde bei der LKW-Kontrolle zu genau sein", zeigte sich Verkehrsminister
Mathias Reichhold über die Ankündigung der Kommission, Österreich beim
Europäischen Gerichtshof wegen Säumigkeit in der formalen Umsetzung klagen zu
wollen, verwundert. Bis August 2002 hätte die "Richtlinie 2000/30 über
technische Unterwegskontrollen von Nutzfahrzeugen in der EU" umgesetzt, also
in nationales Recht aufgenommen werden sollen. Der entsprechende
Gesetzesvorschlag im Nachhang zur 22. KFG-Novelle hat die Begutachtung bereits
passiert und kann Anfang 2003 im Parlament behandelt werden.
"Es besteht kein Grund zur Aufregung. Nicht nur, weil die geforderte Umsetzung
bereits beschlussfertig ist, sondern vor allem deshalb, weil das in Österreich
bestehende Kontrollsystem ohnehin viel engmaschiger ist als die
EU-Richtlinie", so Reichhold. Die EU gibt sich zum Teil mit Sichtkontrollen
zufrieden, wohingegen in Österreich gemäß § 58 KFG die Prüfung an Ort und
Stelle eine tatsächliche technische Überprüfung mit Messungen ist. Diese
strengen Kontrollen sind auch der Grund für zwei Beschwerdeverfahren der
Kommission gegen Österreich, weil sich Frächter und Spediteure diskriminiert
fühlten.
Für die höchste zulässige Gesamtmasse soll bei der Genehmigung eine gewisse Bandbreite angegeben werden können. Auch werden im Sinne des "Verkehrsicherheitspaketes" die Bestimmungen über die Ladungssicherung besser gefasst, um ein behördliches Einschreiten bei fraglicher Ladungssicherung besser vornehmen zu können.
Bei Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit zwischen 25 und 40 km/h ändern sich die Überprüfungsfristen: Diese Fahrzeuge müssen ab Oktober 2003 nicht mehr jährlich sondern nach der auch für Pkw und die meisten Anhänger geltenden 3-2-1-Regel zur Paragraph 57a-Überprüfung. Diese Regelung gilt auch rückwirkend. Daher müssen z.B. landwirtschaftliche Traktore, die sich heuer im ersten, zweiten oder vierten Zulassungsjahr befinden, nicht zur Überprüfung. Bei einer ermächtigten Kfz-Prüfstelle gibt es gegen Ersatz der Pickerlkosten eine Tauschplakette.
Außerdem wird die Sturzhelmpflicht auch auf "Quads" ausgedehnt und die Beiwagen-Bestimmung der 21. Novelle saniert. Damit ist nun eine Lücke geschlossen: Auf allen zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen besteht nun entweder Sicherheitsgurt- oder Sturzhelmpflicht.
Mit der 22. KFG-Novelle sollte das Tagfahrlicht bzw. Abblendlicht während
der "Winterzeit" (also erstmals ab 27. Oktober 2002) auf Freilandstraßen als
Teil des so genannten "Verkehrsicherheitspaketes" eingeführt werden. In der
Begutachtungsfrist hat sich gezeigt, dass kaum eine Expertenorganisation
dafür ist. Für Verkehrsminister Mathias Reichhold ist damit die Regelung
vorerst "vom Tisch", hieß es.
In der Regelung war das Licht am Tag außerhalb des Ortsgebietes und nur
außerhalb der Sommerzeit vorgesehen. Für die Einführung dieser Bestimmung
waren nur das Kuratorium für Verkehrssicherheit und die Arbeiterkammer.
Deshalb habe Reichhold einen Alleingang Österreichs abgelehnt.
Die Argumente der Gegner waren, dass eigene "Tagfahrleuchten", die schwächer
als die Scheinwerfer sind und auch nicht blenden, noch nicht eingebaut
werden. Auch der Mehrverbrauch und die zeitliche und örtliche Einschränkung
wurde als Ablehnungsgrund angeführt.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.
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