24. Novelle des Kraftfahrgesetzes

Das Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (seinerzeit noch als "23. Novelle" bezeichnet), war ursprünglich notwendig, um die Bestimmungen über das digitale Kontrollgerät für LKW und Omnibusse in Österreich umzusetzen. Diese Inhalte sind in die 25. KFG-Novelle gewandert ...
Laut der Internationalen Straßentransport-Union (IRU) ist der 5. August 2004 als Termin für die Einführung des digitalen Tachographen nicht mehr zu halten. In einer Pressemitteilung weist die IRU darauf hin, dass bis dato kein Tachographenhersteller eine Bauartgenehmigung erhalten hat. Wie die IRU weiter informiert, halten die meisten EU-Länder, die Tachoproduzenten sowie die Kfz-Industrie erst einen Termin im August 2005 für realistisch.

Warnwesten-Pflicht

Mit einem Nachtrag (heißt jetzt "24. Novelle") werden u.a. auch die Warnwesten in Österreich eingeführt. Ursprünglich war im Entwurf eine Verpflichtung zum Mitführen einer Pannenjacke erst mit Anfang 2008 vorgesehen. Der Vorschlag, die Warnwestenpflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit schon mit Anfang Mai 2005, also vor Beginn der großen Sommerreisezeit, einzuführen, ist berücksichtigt worden.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.

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