Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Das Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967, das Arbeitszeitgesetz
und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (seinerzeit noch als "23. Novelle"
bezeichnet), war ursprünglich notwendig, um die Bestimmungen über das
digitale Kontrollgerät für LKW und Omnibusse in Österreich umzusetzen. Diese
Inhalte sind in die 25. KFG-Novelle gewandert ...
Laut der Internationalen Straßentransport-Union (IRU) ist der 5. August 2004
als Termin für die Einführung des digitalen Tachographen nicht mehr zu
halten. In einer Pressemitteilung weist die IRU darauf hin, dass bis dato
kein Tachographenhersteller eine Bauartgenehmigung erhalten hat. Wie die IRU
weiter informiert, halten die meisten EU-Länder, die Tachoproduzenten sowie
die Kfz-Industrie erst einen Termin im August 2005 für realistisch.
Mit einem Nachtrag (heißt jetzt "24. Novelle") werden u.a. auch die Warnwesten in Österreich eingeführt. Ursprünglich war im Entwurf eine Verpflichtung zum Mitführen einer Pannenjacke erst mit Anfang 2008 vorgesehen. Der Vorschlag, die Warnwestenpflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit schon mit Anfang Mai 2005, also vor Beginn der großen Sommerreisezeit, einzuführen, ist berücksichtigt worden.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.
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