26. Novelle des Kraftfahrgesetzes und Änderung der 3. und 4. Kraftfahrgesetz-Novelle

Licht bei Tag

Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.

Bei Licht am Tag gibt es in den europäischen Staaten nach Recherchen des ARBÖ einen Fleckerlteppich: 22 von 39 Staaten haben keine Verpflichtung zu Licht am Tag, in weiteren 16 Staaten ist Licht am Tag in höchst unterschiedlicher Weise vorgeschrieben. Wenn auch ein Verstoß gegen die Lichtpflicht vorerst nicht bestraft wird, drohen laut ÖAMTC bei einem Unfall trotzdem rechtliche Nachteile: Der ohne Licht Fahrende müsste nämlich beweisen, dass der Unfall auch dann passiert wäre, wenn er mit Licht gefahren wäre.

Schwerpunktmäßig lassen sich die einzelnen Punkte folgenden Themen zuordnen:

Verkehrssicherheit

Umweltschutz

Umsetzung von Richtlinien

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.

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