28. Novelle des Kraftfahrgesetzes

Freuen können sich die Besitzer von Fahrradheckträgern für Pkw. Bisher mussten sie die Kennzeichentafel vom Auto abmontieren und auf dem Fahrradträger befestigen, wenn dieser das Fahrzeugheck verdeckt hatte. Ab sofort können solche roten Kennzeichentafeln bei den Zulassungsstellen beantragt werden - man erspart sich das Ummontieren der weißen Tafeln.
Wer jedoch über die Staatsgrenze fährt, muss auf dem Fahrradheckträger unbedingt das "A" für Österreich anbringen. Denn aus der roten Kennzeichentafel geht - anders als bei der weißen Kennzeichentafel - das Herkunftsland des PKW nicht hervor. Davon abgesehen ist nicht in jedem Nachbarland das rote Taferl selbst zulässig ...

Mit der 28. Novelle zum Kraftfahrgesetz und der Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes werden weiters

Daneben sind einige Adaptierungen im Hinblick auf die Genehmigungsdatenbank und einige redaktionelle Änderungen notwendig.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.

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