30. Novelle des Kraftfahrgesetzes

Im Rahmen der Beratungen des Verkehrsausschusses des Nationalrates wurden die als Entwurf für eine 31. Novelle bekannten Inhalte in diese 30. Novelle integriert und gemeinsam beschlossen.

Zulassungsschein im Scheckkartenformat

Um rund 20 Euro sollen Autobesitzer ab Frühjahr/Sommer 2010 optional bei ihrem Versicherer oder direkt bei der Zulassungsstelle den Zulassungsschein im neuen Format beantragen können - der genaue Termin und die exakten Kosten werden noch per Verordnung bekanntgegeben. Die Daten bleiben gleich wie auf dem bisherigen Papier-Schein, der auch weiterhin bestehen und gültig bleibt. Alle, die nichts von Plastikkarten halten, können bei Papier bleiben.

Papierdokument und Chipkarten-Zulassungsbescheinigung sind datenident. Datenfelder und Dateninhalte, welche auf der Chipkarten-Zulassungsbescheinigung nicht mit freiem Auge lesbar aufgedruckt werden können, sind auf einem Chip gespeichert. Die auf der Chipkarten-Zulassungsbescheinigung mit freiem Auge lesbaren personenbezogenen und fahrzeugspezifischen Daten entsprechen den Vorgaben der Richtlinie 1999/37/EG, in der Fassung der Richtlinie 2003/127/EG.

Weiters erfolgt die betragliche Richtigstellung des Wertes des Kostenersatzes für die Zulassungsstellen aufgrund der gesetzlichen Indexanpassung.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.

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