Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Die Inhalte dieser 31. Novelle des Kraftfahrgesetzes werden in die gleichzeitig beschlossene 30. Novelle integriert und so im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit der vorliegenden 31. Novelle zum Kraftfahrgesetz sollen insbesondere
aktuelle EU-Richtlinien umgesetzt werden. Daneben sollen die
erforderlichen Klarstellungen zu einigen in der Vollzugspraxis aufgetretenen
Problemen geschaffen werden.
Für die im Sanitätergesetz genannten Rettungsdienste soll die Führung von
Blaulicht ex lege zulässig sein. Dadurch entfallen die individuellen
Bewilligungen durch den Landeshauptmann.
Der Verkehrssicherheitsbeitrag für Wunschkennzeichen wird auf 200
Euro angehoben und es werden drastischere Konsequenzen festgelegt, falls
ein Lenker die Mitwirkung an einer Fahrzeugkontrolle oder einer
Fahrzeugverwiegung verweigert.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.
Startseite | Impressum | Updates der Homepage |
Sitemap
Diese Seite bookmarken: Drücken Sie bitte STRG + D
fuerboeck.at bookmarken |
fuerboeck.at als Startseite (IE)
![]()
www.facebook.com/fuerboeck |
Die
Fahrschule Fürböck
auf Facebook