Änderung Kraftfahrgesetzes durch die 22. Novelle der StVO

Die aufgrund der neuen Bestimmungen der StVO festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen und die dabei gewonnen Daten sollen auch für Strafverfahren verwendet werden dürfen, die aufgrund des Kraftfahrgesetzes zu führen sind, weil die auf Basis des § 98 KFG in § 58 der Kraftfahrgesetz - Durchführungsverordnung (KDV) 1967 für bestimmte Untergruppen von Kraftfahrzeugen bzw. für bestimmte Fälle festgesetzten Geschwindigkeiten überschritten worden sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur 22. StVO-Novelle.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.

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