Kontrollgerätekartenverordnung

Durch diese Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie werden die näheren Bestimmungen hinsichtlich

festgelegt. Die rechtliche Grundlage der Kontrollgeräteverordnung ist das Kraftfahrgesetz in der Fassung der 25. KFG-Novelle.

Für die Ausstellung der Kontrollgerätekarten ist ein Kostenersatz in folgender Höhe zu entrichten:

Wird wegen Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl einer vorhandenen Karte eine neue Fahrerkarte beantragt, so ist für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten.

Im Jahr 2006 wurden mehr als 19.000 Fahrerkarten ausgegeben. Von allen vier Kartentypen wurden im Jahr 2006 insgesamt knapp 23.000 Karten ausgestellt.

BOS: Schulungsnetzwerk für den richtigen Umgang mit digitalen Fahrerdaten

Die Digitalisierung der Fahraktivitätsdaten schafft schnellere und effizientere Auswertemöglichkeiten zur Optimierung des betrieblichen Ablaufs, erfordert jedoch von Fahrern und Fuhrunternehmern die Umstellung gewohnter Arbeitsweisen. Dazu schreibt der Gesetzgeber in § 103 Abs. 4 KFG Schulungen vor.
In Kleingruppen mit maximal 15 Teilnehmern wird den Fahrern in Kursen zu 2 x 100 Minuten das benötigte Wissen vermittelt und die Handhabung der Geräte erarbeitet. Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer eine Schulungsunterlage, die in der Praxis als Nachschlagewerk verwendet werden kann. Ebenfalls angeboten wird eine Unternehmerschulung für Personen, die mit der Verwaltung fahrerbezogener Daten betraut sind (Firmenleitung, Fuhrparkleiter, Disponent, Bürokräfte, …) im Ausmaß von 100 Minuten.

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Bundesgesetzblatt

Weitere Informationen

Mit dieser Verordnung verbundene Novellen im Gesetzesteil des BGBl

Letzte Bearbeitung: 31.01.2012 13:12.

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