Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007

Die Richtlinie 2005/14/EG (ABl. Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 14), die so genannte 5. Kraftfahrversicherungs-Richtlinie, sieht auf EU-Ebene weitere wesentliche Verbesserungen des Schutzes der Opfer von Straßenverkehrsunfällen vor. Die Richtlinie muss bis 11. Juni 2007 umgesetzt werden. Folgende Vorschriften sind aus österreichischer Sicht von besonderer Bedeutung:

1. Die Mindestversicherungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung werden neu geregelt. Sie sind höher, als sie das österreichische Recht derzeit vorschreibt.

2. Bestimmte Kategorien von Fahrzeugen können zwar weiterhin von der Versicherungspflicht ausgenommen bleiben (im Wesentlichen landwirtschaftliche Fahrzeuge, bestimmte Heeresfahrzeuge, selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Elektrofahrräder) , müssen dann aber wie trotz Versicherungspflicht nicht versicherte Fahrzeuge behandelt werden. Das bedeutet, dass die mit ihnen verursachten Schäden vom Garantiefonds (in Österreich vom Fachverband der Versicherungsunternehmen im Rahmen des erweiterten Schutzes der Verkehrsopfer) zu ersetzen sind.

Im Rahmen des Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 - KrÄG 2007 werden

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.

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