Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448

Aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr soll das gegenständliche Verkehrszeichen samt Zusatztafel folgendes aussagen:
Selbst dort, wo ein LKW-Überholverbot verhängt wird, können LKW-Kolonnen bei dichterem Verkehr laut Straßenverkehrsordnung "Nebeneinanderfahren" und damit wie bisher alle Fahrstreifen beanspruchen.
Bundesminister Caspar Einem hat in einer Pressekonferenz am 1. September
1999 die ab 15. September 1999 geplanten Maßnahmen für jene
Autobahnabschnitte, die eine besonders hohe LKW-Unfallrate aufweisen,
vorgestellt:
Auf zweistreifigen Autobahnabschnitten soll ein Überholverbot (siehe oben)
verordnet werden, auf dreistreifigen Abschnitten ein Fahrverbot für diese
Fahrzeuge auf der linken Spur.
Auf der Westautobahn sind davon 49 Prozent, auf der Südautobahn 25 Prozent der
Fahrstrecke betroffen. Ein gleichartiges Verbot, das seit mehreren Jahren auf
Teilen der A1 in Niederösterreich und seit einigen Monaten auf der Inntal- und
Brennerautobahn eingeführt wurde, hat sich laut Einem sowohl in der
Unfallbilanz als auch bei der Flüssigkeit des Verkehrs bewährt. Die
LKW-Unfälle sind in diesen Bereichen um 25 Prozent zurückgegangen, das
"Abstandsverhalten" der LKW sei deutlich besser geworden: Da die
Schwerfahrzeuge nicht auf Überholmöglichkeiten zu lauern brauchen, erübrigt
sich das "Kleben" am Vordermann.
Die vorgesehenen Verbote werden durch die entsprechenden Verkehrszeichen
(links und rechts neben der Fahrbahn) von den jeweiligen (nach der Verfassung
zuständigen) Bundesländern "nach Möglichkeit ab dem 15. September 1999"
kundgemacht. Das Überholverbot wird von 5:00 bis 22:00 Uhr gelten, außer, es
sprechen "besondere Gründe" dafür, dieses auch in den Nachtstunden - während
des Nachtfahrverbots ;o) - beizubehalten. Zusätzlich sind natürlich Kontrollen
der Geschwindigkeiten, des Überholverbots sowie der Lenkzeiten und der
Abstände geplant.
Das erste Verkehrsschild, das auf das neue Überholverbot aufmerksam machen
soll, wurde am 15. September um 14:00 Uhr in der Steiermark angebracht, auf
der Südautobahn, Richtungsfahrbahn Graz, Kilometer 150,5, Abfahrt
Sinabelkirchen.
Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:59.
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