Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV)

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfung und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über die Prüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden (Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung PBStV) gibt unter anderem die Art und Weise der Pickerlüberprüfung vor. Sie definiert auch, wie viele Begutachtungsplaketten an einem Fahrzeug angebracht werden dürfen - nämlich stets nur eine einzige.

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Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:53.

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