4. Novelle  der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

Die Kostenersätze für die Benützung der technischen Einrichtungen bei den besonderen Überprüfungen und den Prüfungen an Ort und Stelle wurden schon seit 1998 nicht mehr angehoben.
Weiters sollen einige Änderungen als Anpassungen an die Erfordernisse der Praxis bzw. der technischen Entwicklung vorgenommen werden.

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Bundesgesetzblatt

Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:53.

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