Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz – PKW-VIG

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen. Hauptzweck der Regelung ist, die Verbraucher über die Beschaffenheit des Kraftfahrzeuges zu informieren, "damit diese ihre Entscheidungen in voller Sachkenntnis treffen können".

Neue PKW, die an einem Verkaufsort ausgestellt sind, müssen in Hinkunft mit einem Hinweis über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen versehen werden. Am Verkaufsort selbst ist ein Aushang oder eine Schautafel anzubringen, die für jede Marke der dort ausgestellten oder zum Verkauf bzw. Leasing angebotenen Fahrzeuge die geforderten Informationen enthält.

Durch die gezielte Verbraucherinformation soll zur besseren Marktgängigkeit verbrauchsarmer Fahrzeuge in Österreich beigetragen und der Anteil des Verkehrs am für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortlichen Treibhausgas CO2 reduziert werden.

Mindestens einmal jährlich muss überdies ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch herausgegeben werden, der an den Verkaufkaufsorten neuer Fahrzeuge kostenlos erhältlich ist. Diese Broschüre soll zudem eine Übersicht über die zehn sparsamsten neuen PKW-Modelle enthalten. Durch gezielte Information der Verbraucher soll somit zu einer besseren Marktgängigkeit verbrauchsarmer Fahrzeuge beigetragen und der Anteil des Verkehrs am Ausstoß des für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortlichen Treibhausgases CO2 reduziert werden.

Unübliche Formulierungen

"Ziel des Gesetzes

§ 1. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es sicherzustellen, dass die Verbraucher Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen, die in Österreich zum Kauf oder Leasing angeboten werden, erhalten und so ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen können."

Gesetze erzählen keine Geschichterln, sondern beinhalten Normen. Gesetze sind auch keine Adressverzeichnisse etc. Oder besser: Sie waren es, bisher jedenfalls.

"Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen

§ 4. [...] (3) Ein Muster des in Abs. 2 genannten Formblattes ist beim Bundesgremium des Fahrzeughandels, Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 440, A-1045 Wien, erhältlich."

Jede Änderung dieser Anschrift muss also auch vom Nationalrat als Gesetzesänderung beschlossen werden!

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Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:53.

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