Änderung Kraftfahrgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes durch das Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungsgesetz SNG

Mit diesen Regelungen betreffend werden die Grundlagen für die Zusammenführung der bestehenden neun Sicherheitsdirektionen, vierzehn Bundespolizeidirektionen und neun Landespolizeikommanden zu neun Landespolizeidirektionen geschaffen. Dem Bundesminister für Inneres als oberste Sicherheitsbehörde wird in jedem Bundesland anstelle der bisherigen „Sicherheitsdirektionen“ neun „Landespolizeidirektionen“ nachgeordnet: Die behördlichen Befugnisse der Bundespolizeidirektionen werden auf diese Landespolizeidirektionen übertragen, welche für das Gebiet bestimmter Gemeinden Aufgaben der Sicherheitsverwaltung an Stelle der Bezirksverwaltungsbehörden wahrnehmen.

Bei den notwendigen Änderungen der Rechtsvorschriften des Straßenverkehrs handelt es sich lediglich um redaktionelle Bereinigungen.

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Letzte Bearbeitung: 06.01.2013 19:46.

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