Sommerreiseverordnung

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der zur Erleichterung des Sommerreiseverkehrs für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird, ist seit 2008 aufgehoben - seit 2002 gibt es ohnehin die Ferienreiseverordnung bzw. den Fahrverbotskalender.

Der Verfassungsgerichtshof hat bekanntlich die "alte Ferienreiseverordnung" als gesetzwidrig aufgehoben. Nach heftigen Protesten der Autofahrerclubs hat das Verkehrsministerium nun doch einen "neuen" Verordnungstext erlassen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um einen Text aus 1993. Neu daran ist nur die Überschrift – statt "Ferienreiseverordnung" heißt sie nun "Sommerreiseverordnung". Außerdem wurden einige Strecken zusätzlich aufgenommen.

Die "Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der zur Erleichterung des Sommerreiseverkehrs für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird" gilt

Natürlich nicht in einer "Sommer"-Reiseverordnung enthalten sind aber andere wichtige Ferienzeiten, wie etwa die Oster- und Pfingstferien. Aber auch hier gibt es ein besonders starkes Verkehrsaufkommen. Daher plädiert der ÖAMTC weiterhin, dass neben dem Juli und August auch diese Zeiten in die Verordnung aufgenommen werden. Außerdem sollte es künftig strengere Richtlinien für Ausnahmegenehmigungen geben: Nicht jedes Zeltfest stellt einen "unaufschiebbaren Liefertermin" dar.

Inkrafttreten der Verordnung

Ab 8. Juli 2000 jährlich von 1. Juli bis 31. August an Samstagen zwischen 08:00 und 15:00 Uhr.

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Bundesgesetzblatt

Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:50.

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