Änderung der Straßenverkehrsordnung

Die Zahl "20" wird durch Zahl "30" ersetzt ... oder eigentlich nicht, auch dieser Entwurf wird nicht umgesetzt.




Die Finanzierung des für die Verkehrsüberwachung zweckgebundenen Personal- und Sachaufwandes ist in den nächsten Jahren nach Angaben des Innenministeriums nicht gesichert. Die finanzielle Sicherstellung der Verkehrsüberwachung im bestehenden Ausmaß bzw. erst recht in dem von Medien, Verkehrssicherheitsexperten und Politikern geforderten (größerem) Umfang wird durch eine Erhöhung des Bundesanteils an den Strafgeldsummen beabsichtigt:

"30 [statt bisher 20, Anm.] % der Strafgelder aus jenen Verwaltungsübertretungen, die von Organen der Bundesgendarmerie oder Bundessicherheitswache wahrgenommen werden, fließen der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand für diese Organe zu tragen hat. Dies gilt nicht für Verwaltungsübertretungen auf Gemeindestraßen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Die Strafgelder sind für die Abdeckung des Personal- und Sachaufwandes, der aus dem Einsatz solcher zusätzlichen Organe auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung entsteht, und für die Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung zu verwenden."

Das Land Wien legte dagegen Protest ein, das KfV begrüßt diese Änderung, das Innenministerium war natürlich sehr dafür. Der ÖAMTC sah das jedoch anders – die 10% fehlen natürlich dann irgendwo ...

ÖAMTC-Jurist Fritz Tippel: "Diese Verkürzung der Geldmittel für die Straßenerhaltung geht ja wiederum auf Kosten der Verkehrssicherheit: der Erhaltungszustand der Fahrbahnen, notwendige bauliche Änderungen von Unfallschwerpunkten oder die Errichtung notwendiger Ampelanlagen werden darunter leiden. Da beißt sich letztlich die Katze in den eigenen Schwanz."
Eine Kürzung der Einnahmen, die der Straßenerhaltung und damit auch der Verkehrssicherheit dienen, hält der ÖAMTC nicht für notwendig, da es wesentlich effizientere Alternativen gibt, weiß Tippel: "Strafeinnahmen nach dem Kraftfahrgesetz sind überhaupt nicht zweckgewidmet. Würde man dies ändern, wäre sofort eine andere Finanzierungsbasis für die Exekutive vorhanden."

Bei dieser geplanten 50%igen Erhöhung des bisherigen Betrages geht es nach einer Berechnung des Rechnungshofes immerhin um über EUR 12 Mio.

Auch dies sollte nicht die letzte so genannte 21. Novelle sein, die es nicht bis ins Bundesgesetzblatt geschafft hat ...

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.

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