Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Mit dieser Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes
wird eine dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007
entsprechende präzise Regelung der abschnittsbezogenen
Geschwindigkeitsüberwachung, die so genannte
Section Control,
vorgenommen. Unter anderem legt die Novelle fest, dass die zulässigen
Einsatzzwecke jenen bei der Geschwindigkeitsüberwachung durch Radarboxen
entsprechen. Überdies enthalten die Bestimmungen restriktive
Datenverwendungs- und
Löschungsregelungen. Diese sollen einerseits sicherstellen, dass die
gewonnenen personenbezogenen Daten nur für Verwaltungsstrafverfahren, die
unmittelbar an die konkreten Übertretungsfälle anschließen, weiterverwendet
werden dürfen. Andererseits sollen alle technischen Maßnahmen ergriffen
werden, um zu gewährleisten, dass Unbeteiligte, die auf den Fotos
ersichtlich sind, unkenntlich gemacht und Daten von Dritten, die keine
Verwaltungsübertretung begangen haben, sofort gelöscht werden.
Es wird aber auch die Möglichkeit eingeräumt, Medien Bildquellen der Section
Control zur Verfügung zu stellen, wenn es im Einzelfall ein
Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit über spezifische Verkehrs- bzw.
Witterungsbedingungen auf bestimmten Straßenabschnitten gibt.
Eine Identifizierung von Fahrzeugen und Personen darf damit nicht verbunden
sein. Diese Bestimmung kam durch einen Abänderungsantrag in die Vorlage.
Darüber hinaus werden auch andere Überwachungssysteme exakt geregelt, um den Bestimmungen des Datenschutzes (und der dahingehenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes!) zu entsprechen: Die Novelle soll die rechtlichen Grundlagen für Radarfotos von vorne, Videos aus Zivilstreifen, Rotlichtkameras bei Ampeln und Sicherheitskameras in Tunnels schaffen.
Dezidiert nicht geregelt ist, dass Gemeinden private Firmen mit der Verkehrsüberwachung beauftragen dürfen, wie dies bis etwa Mitte des vorigen Jahres vielerorts praktiziert worden ist.
Apropos Radarfotos von vorne: Manche Gäste aus Deutschland schaffen es, auch bei herkömmlichen Radargeräten Frontfotos zu bekommen ...
Mit Ergänzung im § 52 wird klargestellt, dass der Grundsatz, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht ausdrücklich beendet werden muss, wenn zwei derartige Beschränkungen nahtlos aneinander anschließen, etwa bei Geschwindigkeitstrichtern, auch dann gilt, wenn die zweite Beschränkung sich nicht aus der StVO ergibt, sondern aus anderen Rechtsvorschriften, etwa dem IG-L.
Darüber hinaus wird im Gesetz ein
neues Verkehrszeichen
für die vorgeschriebene Fahrtrichtung bei der Beförderung gefährlicher Güter
auf der Straße eingeführt - das gleiche hätte man mit einer Zusatztafel
unter dem
bestehenden Gebotszeichen auch erreichen können ...
Auf österreichischen Autobahnen sind die Pannenstreifen für Einsatz- und
Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Durch die starke Zunahme des Verkehrs kommt
es bei Unfällen und Staubildungen aber vermehrt dazu, dass Lkws und Pkws auf
Pannenstreifen ausweichen und damit für die Einsatzkräfte den Weg
versperren. Um die rasche Versorgung im Ernstfall gewährleisten zu können,
müssen die Einsatzkräfte ungehindert zum Einsatzort gelangen. Daher fordert
das Rote Kreuz schon seit Jahren die Einführung der Rettungsgasse.
In Deutschland und der Schweiz ist die Rettungsgasse gesetzlich verankert -
allerdings ist der Pannenstreifen dort nicht so breit wie hierzulande. Wenn
sich ein Stau gebildet hat und Einsatzkräfte durchkommen müssen, weichen
Pkw und Lkw jeweils an den rechten und linken Fahrbahnrand, sodass in der
Mitte die Spur für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge befahrbar bleibt.
Für den Ministerialentwurf der nächsten StVO-Novelle wird dieser Punkt als
Vorschlag erwartet.
Wie das Freihalten der "Rettungsgasse" funktionieren soll, wenn das schon am Pannenstreifen (immerhin ein Vormerkdelikt!) nicht funktioniert - man darf gespannt sein ...
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.
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