Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Diese Novelle ist aktuell in Bearbeitung, folglich noch nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart und somit auch noch nicht in Kraft.
Verkehrsministerin Doris Bures will Gemeinden die Radarüberwachung auf eigenen Straßen wieder ermöglichen. Sie hat eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung in Begutachtung geschickt, wonach die Länder ermächtigt werden, Gemeinden die Geschwindigkeitsmessung mit stationären Radargeräten zu übertragen.
Mit der Änderung der StVO wird die Verordnungsermächtigung für die Länder ausgeweitet. Bisher können die Länder nur an Gemeinden mit eigenem Wachkörper Aufgaben der Verkehrsüberwachung übertragen. In Zukunft gilt das auch für Gemeinden ohne eigenen Wachkörper, allerdings mit der Einschränkung auf die punktuelle Geschwindigkeitsüberwachung, eben die Radarüberwachung mit stationären Anlagen.
Nach dem Entwurf bekommen die Gemeinden 80 Prozent des Strafbetrages, die Länder für ihren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung der Verwaltungsstrafverfahren die restlichen 20 Prozent.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.
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