Änderung der Straßenverkehrsordnung

Mit dieser Novelle sollten auch für "nichtalkoholische Drogen" Testverfahren (Blut, Harn, Schweiß, Speichel) in der StVO verankert werden - sollten.

Eine ähnliche Bestimmung wurde jedoch im Sommer 2002 beschlossen.

In der Abstimmung in der 76. NR-Sitzung der XXI. GP am 6. Juli 2001 wurde der Gesetzesvorschlag in dritter Lesung abgelehnt, nachdem zuvor die notwendige 2/3-Mehrheit nicht zustande gekommen war.

In diesem Entwurf einer StVO-Novelle sollten die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um bei begründetem Verdacht auf Suchtgiftbeeinträchtigung im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung Blut- oder Harntests durchführen zu können.

Selbst dies sollte nicht die letzte so genannte 21. Novelle sein, die es nicht bis ins Bundesgesetzblatt geschafft hat ...

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.

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