Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Mit dieser Novelle sollten auch für "nichtalkoholische Drogen" Testverfahren
(Blut, Harn, Schweiß, Speichel) in der StVO verankert werden - sollten.
Eine ähnliche Bestimmung wurde jedoch im Sommer 2002 beschlossen.
In der Abstimmung in der 76. NR-Sitzung der XXI. GP am 6. Juli 2001 wurde der Gesetzesvorschlag in dritter Lesung abgelehnt, nachdem zuvor die notwendige 2/3-Mehrheit nicht zustande gekommen war.
In diesem Entwurf einer StVO-Novelle sollten die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um bei begründetem Verdacht auf Suchtgiftbeeinträchtigung im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung Blut- oder Harntests durchführen zu können.
Selbst dies sollte nicht die letzte so genannte 21. Novelle sein, die es nicht bis ins Bundesgesetzblatt geschafft hat ...
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.
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