Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Ein von manch findigem Temposünder gern genütztes gesetzliches Schlupfloch wird nun geschlossen: In der Straßenverkehrsordnung nicht explizit genannte Zusätze unter Ortstafeln, die bisher die gesetzlichen Tempolimits aufgehoben und die Autofahrer vor Strafen bewahrt haben, werden mit einer Novellierung der StVO legalisiert:
"Die Anbringung einer grünen Tafel mit der weißen Aufschrift "Erholungsdorf" - bei Orten, die berechtigt sind, die Bezeichnung Erholungsdorf zu führen - oder einer ähnlichen, die Gemeinde näher beschreibenden Tafel unterhalb der Ortstafel ist zulässig, wenn dadurch die leichte Erkennbarkeit der Ortstafel nicht beeinträchtigt und die Sicherheit des Verkehrs nicht gefährdet wird; eine solche Tafel darf die Ortstafel seitlich nicht überragen."
Bisher war nur der Text "Erholungsdorf" auf einer grünen Tafel unterhalb der Ortstafel erlaubt. Begriffe wie beispielsweise "Fahrradfreundliche Gemeinde" oder "Klimabündnisgemeinde" hoben die Tempolimits im Ortsgebiet auf. Ergänzungstafeln werden mit in Kraft treten der StVO-Novellierung toleriert. Voraussetzung ist, dass die Tafel seitlich gleich breit oder kleiner als die Ortstafel ist und der Inhalt nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.
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