Unsere Wunschliste für die Straßenverkehrsordnung

Im Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger (§ 52 lit. a Z. 7b) wäre es systemkonform, wie bei allen anderen "Fahrverboten mit Bild" das "Gesamtgewicht" auf "höchstes zulässiges Gesamtgewicht" zu ändern.

Die Verkehrszeichen für Ankündigung und Kennzeichnung eines Zebrastreifens zeigen die falsche Bodenmarkierung.

Nachdem Österreich fast ausschließlich von EU-Ländern umgeben ist: Ersetzen von "Halt Zoll" durch "Halt Maut" am Schild, der Zoll kann in den Begleittext wandern.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:57.

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