Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße - TGSt)

Die Beförderung von Tieren mit KFZ regelt nunmehr das mit 1. August 2007 in Kraft getretene Tiertransportgesetz.

Beförderung von Reitpferden

Das Tiertransportgesetz ist auf Transporte von Wirbeltieren mit KFZ auf der Straße in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit anzuwenden. Transportunternehmer benötigen eine spezielle Zulassung und die Lenker/Betreuer eine entsprechende Ausbildung (Zeugnis). Transportunternehmer ist, wer auf eigene Rechnung oder für Dritte Tiere transportiert.

Transporte im Rahmen des gewerblichen Betriebs von Reitställen fallen daher zweifellos unter den Anwendungsbereich.

Für den Transport der Reitpferde durch die Pferdebesitzer selbst ist zu unterscheiden:

Ausbildungskurse für Lenker/Betreuer haben nach dem Tiertransportgesetz durch die Wirtschafts-, Landwirtschafts-, oder Arbeiterkammer bzw. durch ein Fortbildungsinstitut einer dieser Einrichtungen oder das Arbeitsmarktservice zu erfolgen.

 

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Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:50.

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