Unfalluntersuchungsgesetz

Das Unfalluntersuchungsgesetz (UUG) verfolgt das Ziel, die Verkehrssicherheit dadurch zu verbessern, dass Unfälle und Störungen von einer eigens dafür vorgesehenen Stelle gründlich untersucht werden - dies mit dem alleinigen Ziel, aus Fehlern zu lernen und Wiederholungen zu vermeiden. ÖVP, SPÖ und Grüne konnten sich im Verkehrsausschuss zu einer Zustimmung durchringen.
Im Unfalluntersuchungsgesetz für die Unfalluntersuchung vorgesehen sind die Bereiche Luftfahrt, Schiene einschließlich Standseil-, Pendelseil - und Kabinenseilbahnen sowie der Bereich Schifffahrt. Im Bereich Straßenverkehr soll die BAV (Bundesanstalt für Verkehr) die Funktion der nationalen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit wahrnehmen.

Die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes wird als unabhängige Stelle eingerichtet, dessen ausschließliche Aufgabe jene der Unfallforschung ist. Mit dem UUG wird auch die neue EU-Richtlinie für eine unabhängige Unfalluntersuchung im Schienenbereich sowie eine Überarbeitung des Flugunfalluntersuchungsgesetzes umgesetzt.

Mit dem im Unfalluntersuchungsgesetz wird außerdem ein Verkehrssicherheitsbeirat geschaffen werden, der auf breiter Basis Entscheidungsgrundlagen zu Fragen der Verkehrssicherheitsarbeit erarbeitet und insbesondere auch nach dem Vorbild des österreichischen Verkehrssicherheitsprogrammes für den Straßenverkehr Sicherheitsprogramme für alle Verkehrsträger erstellen und diese laufend evaluieren und weiterentwickeln soll.

Suche


Suche im WWW
Suche nur auf fuerboeck.at

Bundesgesetzblatt

Weitere Infos

Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:50.

Startseite | Impressum | Updates der Homepage | Sitemap

Diese Seite bookmarken: Drücken Sie bitte STRG + D
fuerboeck.at bookmarken | fuerboeck.at als Startseite (IE)


www.facebook.com/fuerboeck | Die Fahrschule Fürböck auf Facebook