Die Verkehrsversuchsverordnung 2004

Zum Zweck der Erprobung im Rahmen der Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung ist eine abweichende Ausführung von Schutzwegmarkierungen auf explizit genannten Straßenstellen in Graz dahingehend, dass die Markierungen senkrecht zur Fahrbahnlängsachse aufgebracht werden, zulässig.
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2007 außer Kraft.

Diese Versuchsreihe wurde im Herbst 2006 abgeschlossen, wobei es sich gezeigt hat, dass durch die geänderte Markierung kaum messbare Verbesserungen in Hinblick auf die Anhaltebereitschaft zu verzeichnen sind. Es kann daraus der Schluss gezogen werden, dass, auch nach Meinung des Kuratoriums f. Verkehrssicherheit, die Art der Markierung nicht unbedingt von großer Bedeutung ist. Vielmehr ist auf das optische Umfeld bei Schutzwegen (ausreichende Sichtverbindungen, Beleuchtung, Breite des Fahrstreifens) zu achten, um neben der angepassten Annäherungsgeschwindigkeit der Fahrzeuge die Anhaltebereitschaft zu heben.

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Bundesgesetzblatt

Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:49.

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