Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Der vorliegende Verordnungsentwurf enthält als wesentlichste Neuerung die
Einführung der verpflichtenden Abfrage aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)
als Nachweis für die örtliche Zuständigkeit bei der Zulassung eines
Kraftfahrzeuges. Auf Initiative des BMI wurde die Verknüpfung der Zulassung
mit dem ZMR vorgenommen. Dadurch bilden gesicherte, aktuelle und überprüfte
Daten bei Namensschreibung und Wohnsitzadresse die Basis für Zulassungsdaten
und erleichtern Zustellverfahren der Verwaltungsbehörden.
Faktisch wird bereits seit Juli 2007 (28. KFG-Novelle
bzw. 3. Novelle zur ZustV) das ZMR alternativ zum
Meldezettel im Zulassungsverfahren in hohem Maße verwendet. "Der Vollbetrieb
soll dazu beitragen, die Qualität der Zulassungsdaten weiter zu erhöhen, um
Missbräuche auszuschließen und Verfahren abkürzen zu können." Und das
Innenministerium kassiert zusätzliche Gebühren.
Weiters soll es künftig möglich sein, dass Versicherungsbestätigungen auch mittels Fax oder Mail übermittelt, Verlust- und Diebstahlsanzeigenbestätigungen, sowie Datenauszüge aus der Genehmigungsdatenbank auch als Kopie vorgelegt werden können.
Die verpflichtende Aktenführung in Papierform für die ersten drei Monate soll entfallen und künftig auch sofort elektronisch möglich sein.
Weiters wird die nachträgliche Duplikatausstellung von Teil I und/oder Teil II der Zulassungsbescheinigung nun genauer in einem eigenen Absatz geregelt.
Eine Änderung des § 20 Abs. 1 Z 4 KFG im Rahmen der 30. KFG-Novelle in Bezug auf die Führung von Blaulicht für Rettungsdienste, macht eine Anpassung der Verwendungsbestimmung mit der Kennziffer 62 notwendig. Diese soll künftig allen im § 23 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Sanitätergesetzes genannten Rettungsdiensten (nicht bloß dem Roten Kreuz) zur Verfügung stehen.
Daneben sind einige redaktionelle Anpassungen vorzunehmen
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