5. Novelle der Zulassungsstellenverordnung

Diese Novelle enthält als wesentlichste Neuerung die Einführung der Zulassungsbescheinigung als Scheckkarte. Zulassungsbescheinigungen können von Behörden, von ermächtigten Versicherern, direkt von Zulassungsstellen oder im Fall einer technischen Änderung am Fahrzeug vom Landeshauptmann bezogen, beziehungsweise im Fall der Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat, dort beantragt werden.

Die Höhe des Kostenersatzes für die Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat beträgt 19,80 Euro, wobei davon 16,80 Euro dem Produzenten (der Österreichischen Staatsdruckerei AG) gebühren.
Beantragt werden die Karten frühestens am 1. Dezember 2010. Ab 3. Jänner 2011 werden alle im Laufe des Dezember beantragten und produzierten Scheckkartenzulassungsscheine durch die Post ausgeliefert.

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Letzte Bearbeitung: 28.12.2010 16:47.

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