Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Diese Novelle enthält als wesentlichste Neuerung die Einführung der Zulassungsbescheinigung als Scheckkarte. Zulassungsbescheinigungen können von Behörden, von ermächtigten Versicherern, direkt von Zulassungsstellen oder im Fall einer technischen Änderung am Fahrzeug vom Landeshauptmann bezogen, beziehungsweise im Fall der Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat, dort beantragt werden.
Die Höhe des Kostenersatzes für die
Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat beträgt 19,80 Euro, wobei
davon 16,80 Euro dem Produzenten (der Österreichischen
Staatsdruckerei AG) gebühren.
Beantragt werden die Karten frühestens am 1. Dezember 2010. Ab 3. Jänner
2011 werden alle im Laufe des Dezember beantragten und produzierten
Scheckkartenzulassungsscheine durch die Post ausgeliefert.
Letzte Bearbeitung: 28.12.2010 16:47.
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