Sinnvoller Einsatz des Fahrzeugs

Nicht überall gibt es ein dichtes öffentliches Verkehrsnetz, nicht alle privaten und beruflichen Wege und Transporte können ohne Kraftfahrzeug erledigt werden. Dennoch können Sie mit überlegtem Einsatz Ihres Kraftfahrzeugs Ihrer Geldbörse und der Umwelt gleichermaßen Gutes tun:

Klar ist: Am meisten sparen Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen. Klar ist aber auch, dass es nicht in allen Gebieten ein dichtes öffentliches Verkehrsnetz gibt, dass nicht alle privaten und beruflichen Wege und Transporte ohne Kraftfahrzeug erledigt werden können.

Entscheidend ist die sinnvolle, umweltschonende Nutzung des Autos. Das ist übrigens nicht nur vernünftig, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben:

Der gesetzliche Auftrag an die Kraftfahrzeuglenker

„Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist.
Beim Anhalten in einem Tunnel ist der Fahrzeugmotor, sofern mit diesem nicht auch andere Maschinen betrieben werden, unverzüglich abzustellen.
„Warmlaufenlassen“ des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar."

§ 102 Abs. 4 KFG, Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers

Der gesetzliche Auftrag an die Fahrschulen

„Dem Fahrschüler sind durch die theoretische und die praktische Ausbildung in der Fahrschule jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die es ihm ermöglichen, sich mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr vorschriftsgemäß, sicher und umweltbewusst zu verhalten und die ihn in die Lage versetzen, die angestrebte Lenkberechtigung zu erwerben.“

§ 64b Abs. 1 KDV, Lehrplan für die theoretische und die praktische Ausbildung durch eine Fahrschule

Die zweite Perfektionsfahrt sowie das darauf folgende Gespräch haben den Schwerpunkt auf den Inhalten der umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise:
Fahrt in der Dauer von mindestens 15 Minuten mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauches und der Fahrtdauer
Besprechung der Eckpunkte der umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise
Wiederholung der Fahrt mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauches und der Fahrtdauer
Gegenüberstellung der beiden Fahrten
Analyse der Ergebnisse der beiden Fahrten unter dem Aspekt der umweltbewussten Fahrweise und der Verkehrssicherheit

§ 13a Abs. 2a der FSG-DV in der Fassung der 7. Novelle

Der gesetzliche Auftrag an die Fahrprüfer

„Inhalt der Prüfung der Kenntnisse für alle Fahrzeugklassen:
2.1.9 Regeln für die umweltfreundliche Benutzung des Fahrzeugs (Benutzung der Schallzeichenanlage nur im Bedarfsfall, maßvoller Kraftstoffverbrauch, Begrenzung der Schadstoffemissionen usw.).“

Anhang II Abschnitt I.A. zur Führerscheinrichtlinie der EU, 91/439/EWG

Suche


Suche im WWW
Suche nur auf fuerboeck.at

Download

Weitere Infos aus Österreich

Weitere Infos aus Deutschland

Weitere Infos aus der Schweiz

Weitere Infos in englischer Sprache

Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 10:12.

Startseite | Impressum | Updates der Homepage | Sitemap

Diese Seite bookmarken: Drücken Sie bitte STRG + D
fuerboeck.at bookmarken | fuerboeck.at als Startseite (IE)


www.facebook.com/fuerboeck | Die Fahrschule Fürböck auf Facebook