Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Nicht überall gibt es ein dichtes öffentliches Verkehrsnetz, nicht alle privaten und beruflichen Wege und Transporte können ohne Kraftfahrzeug erledigt werden. Dennoch können Sie mit überlegtem Einsatz Ihres Kraftfahrzeugs Ihrer Geldbörse und der Umwelt gleichermaßen Gutes tun:
Klar ist: Am meisten sparen Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen. Klar ist aber auch, dass es nicht in allen Gebieten ein dichtes öffentliches Verkehrsnetz gibt, dass nicht alle privaten und beruflichen Wege und Transporte ohne Kraftfahrzeug erledigt werden können.
Entscheidend ist die sinnvolle, umweltschonende Nutzung des Autos. Das ist übrigens nicht nur vernünftig, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben:
„Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem
gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen
Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei
ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar
ist.
Beim Anhalten in einem Tunnel ist der Fahrzeugmotor, sofern mit diesem nicht
auch andere Maschinen betrieben werden, unverzüglich abzustellen.
„Warmlaufenlassen“ des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare
Luftverunreinigung dar."
§ 102 Abs. 4 KFG, Pflichten des
Kraftfahrzeuglenkers
„Dem Fahrschüler sind durch die theoretische und die praktische Ausbildung in
der Fahrschule jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die es ihm
ermöglichen, sich mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr vorschriftsgemäß,
sicher und umweltbewusst zu verhalten und die ihn in die Lage versetzen, die
angestrebte Lenkberechtigung zu erwerben.“
§ 64b Abs. 1 KDV, Lehrplan für
die theoretische und die praktische Ausbildung durch eine Fahrschule
Die zweite Perfektionsfahrt sowie das darauf folgende
Gespräch haben den Schwerpunkt auf den Inhalten der umweltbewussten und
treibstoffsparenden Fahrweise:
Fahrt in der Dauer von mindestens 15 Minuten mit gleichzeitiger Messung des
Treibstoffverbrauches und der Fahrtdauer
Besprechung der Eckpunkte der umweltbewussten und treibstoffsparenden
Fahrweise
Wiederholung der Fahrt mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauches
und der Fahrtdauer
Gegenüberstellung der beiden Fahrten
Analyse der Ergebnisse der beiden Fahrten unter dem Aspekt der
umweltbewussten Fahrweise und der Verkehrssicherheit
§ 13a Abs. 2a der FSG-DV in der Fassung der 7. Novelle
„Inhalt der Prüfung der Kenntnisse für alle Fahrzeugklassen:
2.1.9 Regeln für die umweltfreundliche Benutzung des Fahrzeugs (Benutzung der
Schallzeichenanlage nur im Bedarfsfall, maßvoller Kraftstoffverbrauch,
Begrenzung der Schadstoffemissionen usw.).“
Anhang II Abschnitt I.A. zur
Führerscheinrichtlinie der EU, 91/439/EWG

Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 10:12.
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