Updates unserer Homepage 2008

Dezember 2008

In den vergangenen Tagen ist es wiederholt vorgekommen, dass wegen Software-Problemen bei Theorieprüfungen Fragen gestellt wurden, die wegen einer Überarbeitung noch in nicht freigegebenem Zustand sind. In Kürze wird daher einmal mehr ein neues Update für die Datenbank (Version 2.0.14.0) und die Fahrprüfungsverwaltung (Version 2.0.14.0) zur Verfügung stehen.
Dieses Update ist notwendig, um die aufgetretenen Probleme (inaktive Fragen bei Prüfungen, Signaturfehler) zu beheben.

Zentraler Punkt eines gemeinsamen Antrags der Regierungsparteien auf Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes ist eine präzise Regelung der unter dem Begriff "Section Control" bekannten abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung. Der neue Initiativantrag wurde notwendig, da die in der letzten Legislaturperiode vorbereitete 22. StVO-Novelle durch die Nationalratswahl automatisch entsorgt wurde.

2003 wurde in Österreich von den Versicherungen die Restwertbörse, besser bekannt als „Wrackbörse“, installiert, in der Versicherungen Totalschäden anbieten können. Total havarierte Autos, also echte Wracks, werden in der Wrackbörse zu weit überhöhten Preisen angekauft. Laut Vertretern von Kfz-Innung und Fahrzeughandel liegt die Vermutung nahe, dass es den Käufern um den Typenschein geht. Das passende Auto wird in der Folge „dazu gestohlen“ – bzw. wird für zuvor gestohlene Fahrzeuge desselben Typs mit dem von einem passenden Wrack organisierten Typenschein die weitere Vermarktung erleichtert.
Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird von der Parlamentsfraktion der Grünen (!) aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zuzuleiten, mit der die Verpflichtung zur Entwertung bzw. Vernichtung des Typenscheins von Pkw-Wracks/Total-Havarien umgesetzt wird. Damit soll der Handel mit Typenscheinen von Pkw-Wracks/Total-Havarien aus der Restwertbörse („Wrackbörse“), der im Verdacht des Zusammenhangs mit organisierten Fahrzeugdiebstählen steht, wirksam unterbunden und so zur Eindämmung von Fahrzeugdiebstählen in Österreich beigetragen werden.

Die gefährliche Fehleinschätzung des Sicherheitsabstandes von Fahrzeuglenkern führt immer wieder zu schweren Unfällen. In einem Experiment wurde soeben der Beweis erbracht: Auch die besten Fahrer können bei zu geringem Sicherheitsabstand den Unfall nicht verhindern, wenn nur ein voraus fahrendes Fahrzeug plötzlich bremst. Das spannende Experiment der Bundesanstalt für Verkehr und der neuen Informationsplattform für Autofahrer alles-führerschein.at steht ab sofort als einfach verständlicher Film für alle kostenfrei zum download bereit.

Die seit 22. April 2007 ausgeschaltete "Section Control"-Anlage auf der A 10 Tauern Autobahn wird vom Liesertal zum Ehrentalerbergtunnel auf der A 2 Süd Autobahn übersiedeln.

Die Innovation des Jahres, die supertolle neue Computerprüfung, wird wieder einmal verbessert: Die Version 2.0.12.0 (ja, schon die 12. Version in acht Monaten!) beinhaltet "eine dringende Anpassung beim Zugriff auf den Fragenstand in der Prüfungsverwaltung. Dieses Update ist notwendig um zukünftige Fragenstandsänderungen korrekt abwickeln zu können."

Die Section Control am Wechsel wurde offenbar neu vermessen: Mit der 429. Verordnung des Jahres (und der letzten des Verkehrsministers Faymann) "... wird die Wortfolge „bis km 67,31“ durch die Wortfolge „bis km 67,09“ ersetzt."

November 2008

Wegen "noch offener technischer Fragen" bei der Fragenverwaltungssoftware der Programmierfabrik konnten die vom Fachverband der Fahrschulen und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit überarbeiteten Prüfungsfragen bisher noch nicht freigeschaltet werden. Daher wurde in der am 27. November 2008 abgehaltenen Besprechung zwischen BMVIT, Programmierfabrik, KfV und Fachverband festgelegt, dass der Einsatz der neuen Prüfungsfragen nicht wie angekündigt per 1. Jänner 2009, sondern erst per 1. März 2009 erfolgen wird.

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank (BGBl. II Nr. 406/2008, 24. November 2008) soll die Entrichtung der NoVA sicherstellen.

Nachdem die innovative Computerprüfungs-Software bekanntlich alles andere als fehlerfrei ist, wundert es wohl kaum, dass auch das Programmmodul zum Verwalten der Fragen-Datenbank einen Patschen hat. Bei verschiedenen Versuchen, die Software zum Arbeiten zu bewegen, wurde das Datum des Fragenkatalogs von 28. März 2008 auf 3. November 2008 geändert. Es ist jedoch - vom neuen Datum abgesehen - keine Änderung der Fragen oder Antworten erfolgt und somit weiter der Fragenkatalog vom 28. März 2008 im Einsatz.

Oktober 2008

Es verdichten sich Gerüchte, dass ein Update der Prüfungsfragen für 1. Jänner 2009 geplant ist. Dabei sollen dem Vernehmen nach nur die per 28. März gesperrten Fragen mit korrekten Inhalten wieder zur Verfügung stehen, genaue Inhalte sind uns noch keine bekannt. Ursprünglich war vom 1. Dezember die Rede, wobei auch der 1. Jänner noch in Zweifel gezogen werden darf ...
Ein "großes" Update ist für das Jahr 2009 geplant.

Am 27. Oktober veröffentlicht das BMVIT das für die Berufskraftfahrergrundqualifikation der Führerscheinklasse D (seit 10. September 2008 in Kraft) überarbeitete Prüferhandbuch, das die Inhalte und den Ablauf der praktischen Prüfung im Detail regelt und beschreibt.

Die Änderung der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (8. Novelle zur FSG-DV) wird als Entwurf in die Begutachtung geschickt.

Die Motorrad-Fahrprüfung wird ab sofort gemäß einer (in der Zwischenzeit nicht mehr ganz so neuen) EU-Richtlinie mit geänderten Fahrübungen abgehalten. Die entsprechende nationale Umsetzung erfolgte mit der 6. Novelle der Fahrprüfungsverordnung.

September 2008

Die Änderung der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (7. Novelle zur FSG-DV) erscheint im BGBl.

Ein Neuzugang in unserer Garage: Wir freuen uns über die neue Honda CBF600. En passant haben wir auch ein paar Videos auf der Seite der Schulmotorräder verlinkt; sehr zu empfehlen ist das Video der Transalp, gedreht am Col de la Bonette.

Die 22. StVO-Novelle wird als Regierungsvorlage dem Nationalrat zugeleitet. Sie soll einige Klarstellungen und Präzisierungen bezüglich der Regelung der Verkehrsüberwachung bringen.

Ein Initiativantrag ändert das Bundesstraßen-Mautgesetz: Er verschiebt den Termin für die Valorisierung der fahrleistungsabhängigen Maut vom 1. Mai auf den 1. Jänner, wobei sich die Höhe der Valorisierung nunmehr nach dem jeweils für den Monat Juli veröffentlichten Jahresdurchschnitt der Änderungsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes richtet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kundmachung der neuen Mauttarife so rechtzeitig vor Jahresende erfolgt, dass die Transportwirtschaft bei ihren Vertragsverhandlungen den geänderten Tarifen Rechnung tragen kann.
Gleichzeitig schließt die Novelle eine Erhöhung der Vignettenpreise für das nächste Jahr aus. Den neuen Bestimmungen zufolge soll eine derartige Erhöhung erst mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 kommen, und zwar auf Basis der Änderung des Verbraucherpreisindexwertes des Jahres 2008 gegenüber dem entsprechenden Wert des Jahres 2007.

Ab 1. September gilt im Gelegenheits-Schulbusverkehr die 1:1-Zählregel: Im "täglichen Gelegenheitsverkehr", wie das KfV so nett schreibt, muss nun jedes Kind einen eigenen Sitzplatz haben und entsprechend gesichert werden.
Bisher hatten Kinder nur bei Omnibus-Fahrten im Rahmen von Ausflügen oder Skikursen ein Anrecht auf einen eigenen Sitzplatz mit – dem bereits seit 2001 vorgeschriebenen – Sicherheitsgurt. Im „normalen“ Schulbusverkehr konnten sich drei Kinder unter 14 unangegurtet auf zwei Plätzen drängen. In der 29. KFG-Novelle wurde die „1:1-Zählregel“ ausgeweitet: Nunmehr ist unabhängig davon, ob die Beförderung gewerbsmäßig oder privat durchgeführt wird, sowohl in Pkw und Kombinationskraftwagen mit maximal neun Sitzplätzen als auch in Omnibussen ein Kind als eine Person zu zählen.

August 2008

Das Prüferhandbuch wird mit den Prüfungsbestimmungen für die Klasse A ab 1. Oktober 2008 neu aufgelegt. Die Änderung des Prüferhandbuches finden Sie hier:

Die Einführung der Berufskraftfahrergrundqualifikation ab 10. September 2008 (D 95, in weiterer Folge C1 95 und C 95) und die damit verbundenen Umstellungen im Zentralen Führerscheinregister machen eine Änderung der Kommunikationsschnittstelle bei internen Fahrschulverwaltungsprogrammen notwendig.
Die Fahrprüfungsverwaltung der Fa. Programmierfabrik wird mittels Update Ende August/Anfang September aktualisiert.

Ein Update im passwort-geschützten Bereich für unsere Fahrschüler der Klasse B+E: Die komplett überarbeitete PowerPoint-Präsentation steht als PDF zum Download bereit.

Ab 1. September wird in Vorarlberg eine spezielle Korridorvignette für die Autobahnbenützung gültig sein: Sie berechtigt zum Befahren des rund 23 km langen Streckenabschnittes („Korridors“) auf der A14 Rheintal/Walgau Autobahn in Vorarlberg zwischen der deutschen Staatsgrenze und der Anschlussstelle Hohenems.
Die entsprechende Änderung der Vignettenpreisverordnung 2007 erschien am 5. August im BGBl. II Nr. 284/2008.

Juli 2008

Ab Donnerstag, den 24. Juli 2008, um 10:00 Uhr wird die „Section Control“-Anlage auf der Süd Autobahn A 2 zwischen Gleisdorf West und Laßnitzhöhe aktiv sein.

Die Europameisterschaft ist zu Ende, dennoch muss man Autofahnen nicht abmontieren: Der Erlass zur Duldung der Fan-Fahnen auf den Fahrzeugen galt zwar ursprünglich nur bis zum Ende der Europameisterschaft, die Geltungsdauer wurde allerdings mit einem zweiten Erlass auf unbestimmte Zeit verlängert.

Ein Entwurf für einen Gesetzesbeschluss (30. KFG-Novelle) hinsichtlich der Einführung des Zulassungsscheines in Scheckkartenformat ist in Begutachtung gegangen.

Mit der "240. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie" wird die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung geändert (3. Novelle zur PBStV).

Forschungsergebnisse haben bewiesen, dass die unmittelbare Konfrontation mit Berichten junger Unfallfahrer bei Gleichaltrigen einen positiven Einfluss auf deren Risikoverhalten zeigt. Die authentische Darstellung eines Verkehrsunfalls durch einen jungen Betroffenen, z.B. im Rahmen einer Fahrstunde, wirkt nachhaltiger als das theoretische Lernen über sicheres Verhalten im Straßenverkehr.
Wir sind Partnerfahrschule beim Projekt "Close To". Nähere Infos zu diesem Projekt finden Sie auf www.close-to.net.

Auf Grund der 53. Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung erhalten ab 10. Juli 2008 Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t keine kraftfahrrechtliche Typengenehmigung mehr, falls an ihnen keine der Richtlinie 2007/35/EG bzw. der ECE-Regelung Nr. 48 entsprechenden retroreflektierenden Konturmarkierungen angebracht sind. Bereits zuvor typengenehmigte Lkw und Anhänger müssen nicht nachgerüstet werden, können jedoch ohne Nachrüstung nach dem 10. Juli 2011 nicht mehr erstmals zum Verkehr zugelassen werden. Einzelgenehmigungen und nachfolgende Zulassungen ohne Konturmarkierung sind ebenfalls noch bis 10. Juli 2011 möglich. Für bereits zugelassene Lkw ändert sich somit nichts.

In den drei Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland gilt mit 1. Juli 2008 ein Fahrverbot für LKW und Sattelzugfahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 1992 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Das Fahrverbot enthält keine Einschränkung bezüglich der Gewichtsklasse der LKW. Daher werden auch Fahrten mit alten Klein- und Kleinst-Lkw verboten sein (zB. Fiskal-Lkw, Kleintransporter, Business-Vans oder Geländewagen, die als Lkw zugelassen sind).

Im Web finden Sie auch eine von der Abteilung Umwelt, Technologie und Innovation der WKNÖ erstellte Broschüre zu den Feinstaubfahrverboten im Osten Österreichs. Wesentlich ist, dass mit den Feinstaubfahrverboten ein Durchfahrverbot durch Sanierungsgebiete für LKW mit Erstzulassung vor 1.1.1992 festgeschrieben wird. Ausgenommen vom Fahrverbot sind jedoch Fahrten zur gewerblichen Ladetätigkeit in das bzw. im Sanierungsgebiet. Auf Grund der Rechtsansicht des Landes NÖ besteht damit innerhalb Österreichs lediglich ein Fahrverbot für Fahrten durch Wien.

Juni 2008

Am 25. Juni erscheint die 54. Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung im Bundesgesetzblatt.

Die 7. Novelle der Durchführungsverordnung zum Führerscheingesetz geht in Begutachtung. Mit ihr soll u. a. das Spritsparen integraler Bestandteil der zweiten Perfektionsfahrt werden.

Wer die Zusammensetzung von Ministerkabinetten kennt, findet die Beschreibung des ORF recht originell, wenn es um "Experten im Büro von Verkehrsminister Faymann" geht - im Zusammenhang mit der Erhöhung der Alkoholstrafen.

Mai 2008

Derzeit gibt es in der Straßenverkehrsordnung von 1960 weder ausdrückliche Bestimmungen über die Zulässigkeit des Einsatzes bildverarbeitender technischer Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung noch datenschutzrechtliche Anforderungen an ebensolche Einrichtungen. Die 22. StVO-Novelle möchte da Abhilfe schaffen.

Eine vom BMVIT zusammengestellte Liste soll dem Sachverständigen Hilfestellung bei Fragen zur Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen bieten.

Staatssekretärin Christa Kranzl machte darauf aufmerksam, dass Eisenbahnkreuzungen nichts mit der StVO zu tun haben. Im Ressort werde an einer eigenen Eisenbahnkreuzungs-Verordnung gearbeitet. Kranzl hielt auch fest, dass es selbst auf gesicherten Eisenbahnkreuzungen Unfälle gibt, und zwar teilweise aus Unachtsamkeit. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die unlängst auch getagt habe. Man wolle im Oktober die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe präsentieren.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie teilt am 21. Mai mit GZ. BMVIT-170.619/0007-II/ST4/2008 mit, dass die Prüfbögen für die theoretische Prüfung zur Erlangung eines Mopedausweises überarbeitet und an die geltende Gesetzeslage angepasst wurden. Die neuen Mopedprüfbögen können ab 1. Juli 2008 verwendet werden, die bisherigen Prüfbögen können noch bis 30. September 2008 weiterverwendet werden.
Jene Fahrschulen, die die theoretische Mopedprüfung mittels Computer abwickeln wollen, können die neue CD-Rom mit dem aktuellen Softwareupdate ab 2. Juni 2008 einsetzen. Diese CD-ROM kann im Wege des Kuratoriums für Verkehrssicherheit oder der Lehrmittelhersteller bezogen werden.

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2008), erscheint am 16. Mai 2008.

Ab 14. Mai 2008, 16:00, wird eine Prüfliste für die praktische Fahrprüfung nur mehr bis 12:00 des Tages vor der praktischen Fahrprüfung vom Führerscheinregister übernommen (siehe § 15 Abs. 2 FSG-PV, Absage des Prüfungsantritts zur praktischen Fahrprüfung durch den Kandidaten). Bis zu diesem Zeitpunkt war die Übermittlung theoretisch bis 24:00 des Tages vor der Prüfung möglich; praktisch sperrt das Register aber ohnehin um 21:00 zu.

Für § 54 KFG, der das Befestigen von Fahnen und Wimpeln an Fahrzeugen regelmentiert, wird es für die Zeit vor und während der Fußballeuropameisterschaft 2008 einen Erlass geben, der festlegt, dass das Mitführen von Fanwimpeln und Flaggen nicht gestraft wird. "Natürlich sollen patriotische Fußballfans ihr Auto mit dem österreichischen Wappen schmücken dürfen. Der Paragraph dient dazu, groben Missbrauch zu verhindern. Während der EURO sollen österreichische Fußballfans ihre Begeisterung in dieser Form aber ausleben dürfen", so Minister Faymann. Ob diese Bestimmung im KFG weiterhin bleiben oder generell aufgehoben werden soll, wird derzeit im Verkehrsministerium geprüft.
Nach einer Aussendung von Innenminister Platter könne es den Polizistinnen und Polizisten "zweifellos zugemutet werden zu unterscheiden und zu erkennen ob es sich um "offizielle" Fahrzeuge, wie etwa Staatsbesuche, oder um ein Fahrzeug eines Fußballfans handelt". Im Euro-Erlass des Innenministeriums sei klar geregelt, dass ein Einschreiten der Polizei hinsichtlich des Führens von Fanartikeln ausschließlich bei "Gefahr im Verzug" passieren soll.
ÖAMTC-Rechtsexperte Martin Hoffer: "Damit sollte es während dieser Zeit auch kein Problem bei der Anbringung von im Handel beziehbaren Fahnen mit dem österreichischen Staatswappen geben".

Mit GZ. BMVIT-171.304/0002-II/ST4/2008 übermittelt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie einige Austauschseiten betr. § 11, § 16, § 17, § 20 zum FSG-Gesamterlass, mit denen einige aktuelle Probleme klargestellt werden.

Aus dem Bundesgesetzblatt:

Die neuen Tarife für die Benützung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t höchste zulässige Gesamtmasse treten mit 1. Mai 2008 in Kraft. Diese werden für die Kategorie 2 (zwei Achsen) netto EUR 0,158/km (statt bisher EUR 0,155/km), für die Kategorie 3 (drei Achsen) netto EUR 0,2212/km (statt bisher EUR 0,217/km) und für die Kategorie 4+ (vier und mehr Achsen) netto EUR 0,3318/km (statt bisher EUR 0,3255/km) betragen. Die Werte entsprechen der Änderung der Mauttarifverordnung, BGBl. II, Nr. 124/2008 vom 10. April 2008.
Neu ist auch, dass ab 1. Mai 2008 die Netto-Mauttarife der einzelnen Mautabschnitte kaufmännisch auf volle Cent gerundet werden. Diese wurden bisher auf volle zehn Cent gerundet. Somit beträgt z.B. der kleinste Tarif für den kürzesten Mautabschnitt künftig netto EUR 0,06 (statt bisher netto EUR 0,10).

April 2008

Die angeblich gelöschten Prüfungsfragen für die Klasse E zu B 2642 und 2643 sind am 29. 4. 2008 dennoch bei der Prüfung vorgekommen ...

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der EURO 2008 zugelassen werden, erscheint im BGBl. II Nr. 133/2008 vom 28. April 2008. Im Bereich Güterbeförderung ist die Bereitstellung und Zulieferung von Lebensmitteln zu den Veranstaltungsorten relevant.

Ein interessantes eMail dokumentiert, dass auch die Prüfungsversion 2.0.3.0 alles andere als fehlerfrei ist ...

Unsere BMW F650 GS wird durch eine Honda Transalp abgelöst - natürlich mit Heizgriffen und ABS.

Das Innenministerium betont laut ORF.at zur Verwendung von Radarfotos und Radardaten zu Fahndungszwecken: Das Erkenntnis des VfGH zur Section Control im Vorjahr sei zum Anlass genommen worden, gemeinsam mit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und dem Verkehrsministerium Datenschutzbestimmungen für die technische Verkehrsüberwachung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu diskutieren, um größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen und klare Regelungen auch in der StVO zu verankern. Die Gespräche würden "unmittelbar vor dem Abschluss" stehen.

März 2008

Das BMVIT legt sich am fest: Der Start der neuen Theorie-Prüfung wird definitiv am 31. März erfolgen. Am 27. März veröffentlicht das BMVIT auch die Liste der Fragen, die ab 31. März nicht mehr gestellt werden (sollten).

EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot plant ein EU-weites Informationssystem für Verkehrssünder, das über das bisherige Abkommen hinausgeht. Er schlägt vor, dass ein EU-weit vernetztes Informationssystem das Eintreiben von Strafen EU-weit noch weiter erleichtern soll - auch bei Strafen unter 70 Euro, etwa wegen Falschparken. 

Die Fahrverbote in Tirol für 2008 erscheinen am 14. März 2008 im Bundesgesetzblatt, ebenso die Tiertransport-Ausbildungsverordnung, TT-AusbVO.

Beim digitacho-Schulungsnetzwerk können Sie ab sofort Schulungstermine für den Digitalen Tachograph, Ladungssicherung und die Gefahrgut-Thematik online buchen. Wir haben als Service für Sie die passenden Inhalte unseres Web-Angebots mit dem Buchungssystem FTZonline verlinkt.

In der Stadt Mödling wird das Tempo wieder mal geändert: Statt 30/50 gilt ab 3. März in Mödling 30/40. Für unsere Kunden haben wir die Tempo-40-Straßen auch als Google-Earth-Layer zum Download bereit gestellt, die Geschwindigkeitsbeschränkungen in Mödling und Umgebung sind auch bei den Prüfungstipps bereits aktualisiert.

Ab 1. März müssen Österreicherinnen und Österreicher damit rechnen, dass die in einem EU-Staat begangenen Verkehrsstrafen von den österreichischen Behörden daheim kassiert werden: Es tritt der schon seit einem Jahr geltende EU-Rahmenbeschluss in Österreich in Kraft.

Februar 2008

Motorradnet.at, Motorrad-Reporter und 1000PS.at berichten nach der Tageszeitung Die Presse ebenfalls über die neuen A-Prüfung ab 1. Oktober.

Ab 1. Oktober wird die Motorrad-Fahrprüfung spürbar schwieriger: Durch die unumgängliche Umsetzung einer EU-Richtlinie (zum ohnehin spätest möglichen Termin) müssen Zweiradaspiranten zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben einen Ausweichhaken schlagen und eine Gefahrenbremsung durchführen; beides findet bei mindestens 50 km/h statt, was durch eine Messanlage nachzuweisen ist.
Die bisherigen und alle künftigen Übungen stehen bereits jetzt bei unseren Prüfungstipps für die Klasse A.

Das BMVIT schickt Austauschseiten zu §§ 9 und 32 FSG des Führerscheingesetz-Durchführungserlasses aus.

Ein Update im passwort-geschützten Bereich für unsere Fahrschüler: Zu jedem Kursabend gibt es ein PDF der thematisch passenden Prüfungsfragen, die erfahrungsgemäß am häufigsten Schwierigkeiten bereiten.

Aktueller Terminplan der neuen Computerprüfung: Wenn alles planmäßig verläuft wird am 12. Februar ein neuer Testbetrieb gestartet und ab 31. März die neue Software eingesetzt.
In diesem Zusammenhang werden auch jene Prüfungsfragen bzw. -antworten, die durch Änderungen von Gesetzen/Verordnungen nicht mehr korrekt sind, angepasst oder, falls größere Änderungen erfolgen müssten, gelöscht. Großartige Neuerungen für Fahrschüler sind daher nicht zu erwarten, für Fahrschulen hingegen schon ...

Dazu passend: Die 6. Novelle der FSG-PV erscheint im BGBl. Damit wird der 31. März auch rechtlich verankert ...

Jänner 2008

Mit der 11. FSG-Novelle müssen Führerscheinwerber nicht einen Arzt in einem bestimmten Behördensprengel aufsuchen. Wir beschränken uns dennoch bei unserer Ärzteliste auf jene Ärzte, die ihre Ordination im Bezirk Mödling haben.
Diese Adressen sind zusammen mit denen für den Bezirk Baden auch als Download verfügbar.

Am 10. Jänner erscheint das Bundesgesetzblatt mit der 11. FSG-Novelle.

Am 4. Jänner erscheinen die Bundesgesetzblätter der 29. Kraftfahrgesetz-Novelle und des EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes.

Die 54. KDV-Novelle geht in Begutachtung. Ende der Begutachtungsfrist ist der 31. Jänner 2008.

Im Jahr 2007 sind im österreichischen Straßenverkehr bei 639 tödlichen Unfällen insgesamt 686 Personen getötet wurden. Dieses vorläufige Ergebnis (vor dem Ende der 30-Tage-Frist) bedeutet einen neuerlichen Rückgang von 6,0 % oder 44 Getöteten gegenüber dem Vorjahr.
Insgesamt betrachtet ist dies die bisher absolut geringste Zahl von Verkehrstoten seit Beginn der Aufzeichnungen im BM.I vor 57 Jahren (1950). Gegenüber 1972, dem bisher schwärzesten Jahr in der Unfallstatistik (2948 Tote) sind dies weniger als ein Viertel der Todesopfer von damals, obwohl sich der Fahrzeugbestand seither mehr als verdoppelt hat. Noch vor 8 Jahren, im Jahr 1999, gab es in Österreich mehr als 1000 Tote (1079) im Straßenverkehr. Der Rückgang seit damals beträgt mit 36 % mehr als ein Drittel.

Wesentliche Neuerungen für Kraftfahrer sind wegen der nicht erfolgter Kundmachung noch nicht in Kraft: Noch keine Winterausrüstungspflicht wirksam, Licht am Tag ist nach wie vor Pflicht.
Das Kundmachen von Gesetzesänderungen und das damit Wirksamwerden von Gesetzen ist manchmal spannend. Vor allem dann, wenn Feiertage oder Wochenenden im Spiel sind. An sich hätte mit 1. Jänner 2008 sowohl die Winterausrüstungspflicht in Kraft treten als auch die "Licht am Tag"-Verpflichtung abgeschafft werden sollen. Damit aber ein Gesetz auch formell in Kraft treten kann, bedarf es der Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Die Kundmachung erfolgt seit einigen Jahren in Form einer Internet-Veröffentlichung im sogenannten "Rechtsinformationssystem des Bundes", kurz "RIS".

Mit dem Inkrafttreten der 29. KFG-Novelle mussten einzelne Punkte der Tipps für die Fahrprüfung der Klasse B (z.B. Tagfahrlicht, Winterreifenpflicht) angepasst werden.

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Letzte Bearbeitung: 31.01.2012 13:13.

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