Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Der Jahresschluss bringt die letzten erwarteten Gesetzestexte ins BGBl: Die Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrgesetzes 1967 heißt im Bundesgesetzblatt noch immer so, obwohl die FSG-Inhalte des Initiativantrages ja in die 13. FSG-Novelle verschoben wurden.
Hoher Beliebtheit erfreut sich bei den österreichischen Kfz-Besitzern der neue Zulassungsschein im Scheckkartenformat. Gleich im ersten Monat wurden bei der Generali täglich mehr als 150 Anträge für die modernen Zulassungsscheine gestellt. Von den insgesamt 3.085 Anträgen betrafen 1.648 - also 53 % - einen Umtausch von vorhandenen Papier-Zulassungsscheinen gegen Zulassungsscheine im Scheckkartenformat.
Die 56. Novelle der KDV erscheint im BGBl, ebenso die Änderung der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (5. Novelle zur PBStV).
Das BMVIT sendet die 14. Novelle des FSG zur Begutachtung aus. Mit dieser Novelle soll die 3. Führerscheinrichtlinie der EU umgesetzt werden. Weiters geht die 1. Novelle der FSG-Feuerwehrverordnung in Begutachtung, die durch die kürzlich beschlossene, aber noch nicht kundgemachte 13. FSG-Novelle notwendig wird.
Die mobile Section Control wandert nach Tirol.
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie legt dem Nationalrat den Ergebnisbericht zur Einführung der "Rettungsgasse" vor. Die Umsetzung ist für 2011/2012 geplant.
Die 5. Novelle der FSG-Gesundheitsverordnung wird als Entwurf ausgesandt. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis 10. Jänner, als Termin für das Inkrafttreten ist im Entwurf noch eher optimistisch der 1. Jänner vorgesehen ...
Bei der Abstimmung im Nationalrat wurden die Änderung der Straßenverkehrsordnung einstimmig und die 13. Führerscheingesetz-Novelle samt Ausschussentschließung mehrheitlich angenommen.
Der Verkehrsausschuss des Nationalrats beschließt den
neuen "Feuerwehrführerschein"
und die neuen Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot für Transporte von
Frischprodukten, weiters
Verschärfungen
beim Vormerksystem, höhere Strafen für "Raser" und regelt auch die
Strafverfolgung ausländischer Verkehrssünder im Rahmen der Weitergabe der
Lenkerdaten bei Vorliegen von Gegenseitigkeit.
Ein Entschließungsantrag, der die Möglichkeit der Verkürzung des Entzugs der
Lenkerberechtigung bei freiwilliger Ableistung von sozialen Diensten wurde
in diesem Zusammenhang auch behandelt und S-V-F-G-Mehrheit beschlossen.
Als Entwurf verlässt die 56. KDV-Novelle die heiligen Hallen des BMVIT.
Die 5. Novelle der Zulassungsstellenverordnung steht im BGBl, damit sind auch die Kosten für die Chipkarten-Zulassungsbescheinigung fix: Die Höhe des Kostenersatzes für die Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt 19,80 Euro, wobei davon 16,80 Euro dem Produzenten, nämlich der Österreichischen Staatsdruckerei AG gebühren. Der Zulassungsschein als Plastikkarte kommt am 1. Jänner 2011.
Die technischen Spezifikationen für die Geräte zur Prüfung der
Rad-Achs-Aufhängung (Spieldetektoren) haben sich nicht als praxisgerecht
erwiesen und sollen mit der 5. Novelle
der PBStV den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Beibehaltung der derzeitigen Spezifikationen würde den ermächtigten
Unternehmen hohe Investitionskosten abverlangen.
Wenn das Vorblatt eines Ministerialentwurfs einmal mit den knapp und präzise
formulierten Worten "Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche
Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der
Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates dient der
Umsetzung der Hauptziele des Weißbuchs der Kommission vom 12. September 2001
„Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die
Zukunft" zur Gewährleistung sicherer, effizienter und hochwertiger
Personenverkehrsdienste durch einen regulierten Wettbewerb, der auch die
Transparenz und Leistungsfähigkeit öffentlicher Personenverkehrsdienste
garantiert." beginnt ist man froh, mit der Materie nichts zu tun zu haben.
Falls doch: Das wird eine Novelle zum Kraftfahrliniengesetz.
Von der in Österreich scheinbar üblichen Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative berichtet die APA unter den Schlagworten "Verkehr/Sicherheit/Recht/Österreich - Härtere Strafen gegen Raser: "Verkehrsministerin Doris Bures (S) hat am Donnerstag einen Initiativantrag im Parlament eingebracht."
Verkehrsministerin Doris Bures schickt am 5. Oktober 2010 eine Novelle zum Führerscheingesetz in den Ministerrat, die Feuerwehren und Rettungsorganisationen künftig erlauben soll, mit B-Führerschein und interner Ausbildung bis zu 5,5 Tonnen schwere Einsatzfahrzeuge lenken. Falls "keine unerwarteten Verzögerungen" eintreffen, kann diese Anfang 2011 in Kraft treten.
Kollege Julius Graf aus St. Pölten schickt uns eine nachricht: "St. Pölten hat zum Juli Verkehrszeichen eine Lösung!"
Neu in unserer Garage: Die Kawasaki D-Tracker.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat einen Entwurf und Erläuterungen zur 5. Novelle der Zulassungsstellenverordnung erstellt. Damit soll die Zulassungsbescheinigung als Scheckkarte umgesetzt werden - zum Termin "xx.xx.2011".
Die Aufstellung und Erklärung der gebräuchlichen Zusatztafeln wurden um die IG-L-Schilder erweitert.
Probehalber
haben wir einige Seiten mit dem Weiterempfehlungs-Button von facebook
versehen, z.B. das Verkehrszeichen des
Monats, die Prüfungstipps für die Klasse
A,
B und
BE oder die Info-Seiten über
den Weg zum Führerschein B,
B mit L,
B mit L17,
A und
E zu B.
Besonders engagierte Fahrschulen haben die Möglichkeit, sich als
klima:aktiv
mobil Fahrschule auszeichnen zu lassen. Ziel ist die nachhaltige
Umsetzung der spritsparenden Fahrweise im Wirkungsbereich der Fahrschule.
Um sich als
klima:aktiv
Fahrschule zu qualifizieren, müssen die vom
Lebensministerium
und der Energieagentur
gemeinsam mit dem
Fachverband für Fahrschulen erarbeiteten Kriterien erfüllt sein.
Mit dem Einsatz der
neuen BlueMotion-Polos erfüllen wir das Anforderungsprofil aber sowas
von ganz locker :o)
Die (nicht nur) von uns im Rahmen des
letzten Prüfungsupdates
hartnäckig kritisierte Frage 445 wird samt Hauptfrage 444 ab 8. Juli 2010
nicht mehr gestellt. Eine Überarbeitung dieser Prüfungsfragen wird im
Rahmen des nächsten Fragenkatalog-Updates erfolgen; dass die vor dem Update
korrekte Antwort wieder als richtig gelten wird, ist nicht ganz
ausgeschlossen ;o)
Das hätte man freilich auch einfacher haben können, immerhin haben wir die
Fehlerliste
bereits lange vor dem Einsatztermin der Prüfungsfragen zur Verfügung
gestellt - und das ohne Honorarberechnung, im Gegensatz zu den "Experten",
die solche Antworten verbocken.
Wir begrüßen Bernhard Haderer in unserem Team!
Die Vignettenpreisverordnung und die Mautstreckenausnahmenverordnung erscheinen im Bundesgesetzblatt.
Für die Mopedausbildung stehen mit unserem neuen "Gatschhupfer" nunmehr drei Fahrzeuge zur Verfügung. Schaltung oder Automatik; Zweitakt, Viertakt oder Strom: Hier ist für jeden was dabei!
Der Durchführungserlass zum Führerscheingesetz nimmt mit Schreiben GZ. BMVIT-171.304/0002-II/ST4/2010 vom 21. Juni 2010 auf die neuen Tagesnachweise Bezug.
Die bei uns auf Wunsch erhältlichen Fahrschulbücher sind nun auch als Leseprobe online:
Die Ärzteliste ist mit den von der BH Mödling übermittelten Daten vom 9. Juni 2010 aktualisiert.
Wir freuen uns über unsere neuen Polos: Der BlueMotion-Polo ist der sparsamste Fünfsitzer der Welt und somit das klimafreundlichste voll prüfungstaugliche Fahrschulauto Österreichs!
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat Entwürfe und Erläuterungen zur Vignettenpreisverordnung und Mautstreckenausnahmenverordnung erstellt und den angekündigten Entwurf für eine FSG-Novelle für Feuerwehrfahrzeuge bis 5.500 kg versandt.
Die 55. KDV-Novelle erscheint im BGBl.
Für die Aktualisierung von ComTest Home auf den Fragenstand per 17. Mai 2010 für alle Programmversionen 6.58, die nicht älter als 18 Monate sind, steht ein Webservice zur Verfügung.
Zukunft findet schon jetzt statt: Mit unserem Elektro-Moped können wir emissionsfreie Fahrstunden anbieten.
Wir begrüßen Rudi Rauch in unserem Team!
Der geplante Einsatztermin der neuen Prüfungsfragen verschiebt sich auf den 17. Mai 2010.
Der Fahrverbotskalender 2010 erscheint im BGBl.
Im Jahr 2009 ereigneten sich auf Österreichs Straßen 37.925 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, bei denen 49.158 Personen verletzt und 633 Personen getötet wurden. Gegenüber dem Jahr 2008 verringerte sich die Zahl der Unfälle somit um 3,2%, jene der Verletzten um 2,7%, und die Zahl der Todesopfer sank um 6,8%. Vor allem bei der Zahl tödlich Verunglückter fiel der Rückgang deutlich stärker aus als in den letzten Jahren, und bei allen drei Größen wurden die bisher niedrigsten Werte seit Beginn der einheitlich geführten Verkehrsunfallstatistik im Jahr 1961 verzeichnet.
Die Änderung der Zulassungsstellenverordnung (4. Novelle zur ZustV) erscheint im BGBl.
Die geänderten Prüfungsfragen werden bereits von einem Dolmetschbüro
aus Thalheim bei Wels übersetzt.
Geplanter Einsatztermin der
neuen Fragen: 10. Mai 2010.
Die Änderung der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (4. PBStV-Novelle) erscheint im BGBl.
Für die Änderung der Prüfungsfragen, die für "ca. April" veranschlagt wurde, gibt es einen ersten Entwurf - Schwerpunkt: Klasse C. Für A und B gibt es nur kleine Änderungen.
Verkehrsministerin Doris Bures hat die Novelle zur
Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
in Begutachtung geschickt. Die
Novelle bringt laut Pressestelle des BMVIT wichtige Verbesserungen in den
Bereichen Kindersicherung und Motorradsicherheit.
Auch die Zulassungsstellenverordnung bekommt eine
4. Novelle.
Das am 30. Dezember erschienene Bundesgesetzblatt mit der Änderung des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und des Kraftfahrgesetzes ist eingearbeitet ... dazu passend erscheinen auch die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für Lenkerinnen und Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge Abweichungen von den Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 561/2006 sowie vom Arbeitszeitgesetz festgelegt werden (Lenker/innen-Ausnahmeverordnung – L-AVO), sowie eine Änderung der Fahrtenbuchverordnung.
Das Bundesministerium für Inneres gibt bekannt, dass im Jahr 2009
neuerlich ein Rückgang um 7,2 % gegenüber dem Vorjahr und somit erneut die
niedrigste Zahl an Verkehrstoten seit dem Beginn der Aufzeichnungen
im Jahre 1950 verzeichnet werden konnte. Im Jahr 2009 sind im
österreichischen Straßenverkehr bei 573 tödlichen Unfällen insgesamt
630 Personen getötet worden.
Dieses vorläufige Ergebnis bedeutet gegenüber dem Jahr 2008 mit 679
Verkehrstoten einen Rückgang von 49 tödlich verunglückten Menschen, bei
längerfristiger Betrachtung der Unfallentwicklung ist die Zahl der
Verkehrstoten in Österreich im Jahresvergleich damit seit dem Jahr 2000
bereits zum 10. Mal in Folge gesunken. Insgesamt betrachtet ist dies die
bisher absolut geringste Zahl von Verkehrstoten seit Beginn der
Aufzeichnungen im BM.I vor 59 Jahren (1950). Gegenüber 1972, dem bisher
schwärzesten Jahr in der Unfallstatistik (2948 Tote) sind dies weniger als
ein Viertel der Todesopfer von damals, obwohl sich der Fahrzeugbestand
seither mehr als verdoppelt hat. Noch vor 10 Jahren, im Jahr 1999, gab es in
Österreich mehr als 1000 Tote (1079) im Straßenverkehr.
Es sieht (zumindest auf den ersten Blick) nach einem ruhigen Jahr aus: Derzeit gibt es keine großartigen Änderungen im Verkehrsrecht für 2010. Aber was nicht ist, kann im Laufe des Jahres ja noch werden!
Letzte Bearbeitung:
27.06.2011 13:57.
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