Verbotszeichen

Vorschriftszeichen gelten ab dem Aufstellungsort. Andere Angaben sind auf Zusatztafeln möglich. Verbote werden durch runde Zeichen mit rotem Rand angekündigt.

Gilt ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung länger als 1 km, kann die Länge der Strecke mit einer Zusatztafel angegeben werden.

Sollen Vorschriften im ganzen Ortsgebiet gelten, wird das Zeichen bei der Ortstafel angebracht.

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Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 10:52.

         

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