Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ist das zentrale Gesetz zur Luftreinhaltung in Österreich sowie zur Umsetzung einschlägiger EU-Richtlinien und soll den dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit und des Tier- und Pflanzenbestandes vor schädlichen Luftschadstoffen sichern. Dazu können Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahr- und Parkverbote erlassen werden.
Beschränkungen werden mit Verkehrszeichen kundgemacht, oder sind bei der Landesregierung oder der Wirtschaftskammer zu erfragen. Ausgenommen von den Beschränkungen sind z.B. Einsatz- oder Elektrofahrzeuge.
Fehlt bei einem Tempolimit auf einer Verkehrsbeeinflussungsanlage der Zusatz IG-L, so handelt es sich um eine Beschränkung nach der Straßenverkehrsordnung. Tempobeschränkungen nach der Straßenverkehrsordnung haben wegen der Sicherheitsaspekte Vorrang vor einem Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft.
Letzte Bearbeitung: 28.12.2010 16:42.
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