Immissionsschutz-Gesetz Luft

Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ist das zentrale Gesetz zur Luftreinhaltung in Österreich sowie zur Umsetzung einschlägiger EU-Richtlinien und soll den dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit und des Tier- und Pflanzenbestandes vor schädlichen Luftschadstoffen sichern. Dazu können Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahr- und Parkverbote erlassen werden.

Beschränkungen werden mit Verkehrszeichen kundgemacht, oder sind bei der Landesregierung oder der Wirtschaftskammer zu erfragen. Ausgenommen von den Beschränkungen sind z.B. Einsatz- oder Elektrofahrzeuge.

Fehlt bei einem Tempolimit auf einer Verkehrsbeeinflussungsanlage der Zusatz IG-L, so handelt es sich um eine Beschränkung nach der Straßenverkehrsordnung. Tempobeschränkungen nach der Straßenverkehrsordnung haben wegen der Sicherheitsaspekte Vorrang vor einem Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft.

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Letzte Bearbeitung: 28.12.2010 16:42.

         

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