
Fahrausbildung B Code 111
Die gesetzliche Mindestausbildung beträgt sechs Fahrlektionen. Diese Fahrübungen kannst du außer bei Fahrschulen auch bei den Autofahrerclubs absolvieren.
Es ist zulässig, diese Fahrübungen ausschließlich auf einem verkehrsfreien Übungsplatz zu absolvieren. Das ist bei den Autofahrerclubs und den Billigangeboten von Fahrschulen die übliche Praxis.
Wir halten es jedoch für sinnvoll, das neue Fahrgefühl auch im Straßenverkehr unter realistischen Bedingungen kennen zu lernen. Das ist in Begleitung eines ausgebildeten Fahrlehrers natürlich möglich. Die praktische Schulung findet bei uns von Beginn an im Einzelunterricht statt, das gilt für die Grundausbildung am Übungsplatz und die Ausfahrten im Straßenverkehr, sobald es das Können des Kandidaten zulässt.
Es ist uns ein Anliegen, dass du in den Fahrstunden auch wirklich etwas lernst, und nicht nur im Schritttempo zwischen Streusplitt-Bergen herumtuckerst: In den Wintermonaten findet bei uns kein praktischer Motorrad-Unterricht statt.
Die praktischen Fahrübungen müssen insbesondere folgende Übungen beinhalten:
- Aus dem Stand mit dem Motorrad eine enge Rechtskurve fahren
- Einen etwa acht Schritte durchmessenden Kreis fahren, wobei richtige Blickführung und gleichmäßiges Gasgeben Voraussetzung sind
- Slalom mit Handling-Kontrolle
- Bremsen auf einer geraden Strecke: nur mit der Hinterradbremse bis kurz vor dem Blockieren der Räder, nur mit der Vorderradbremse sowie mit beiden Bremsen gemeinsam;
- In eine Kurve hineinbremsen bis zum Fahrzeugstillstand
- Eine enge Spurgasse so langsam wie möglich durchfahren