
Teil D: Besprechung von erlebten Situationen
Es ist Aufgabe des Fahrprüfers, aufgetretene Fahrfehler dahingehend einzustufen, ob es sich um leichte Fehler handelt, die auch einem geübten Lenker hätten unterlaufen können, oder ob Fahrfehler zu einer Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers oder gar einer Gefährdung hätte führen können. Es kann niemand über die Zeit einer gesamten Prüfungsdauer oder länger ohne Fehler ein Fahrzeug lenken!
Als Kandidat kannst du am Ende der Fahrt mit dem Prüfer einen eventuell gemachten Fahrfehler besprechen und dein Fahrverhalten begründen. Es liegt dann im Ermessen des Fahrprüfers, falls die Erklärung des Fehlers ausreichend ist, den gemachten Fahrfehler nicht anzurechnen bzw. zu erkennen, dass aus der Begründung des Kandidaten (aus seiner subjektiven Sicht der Verkehrssituation) gar kein Fahrfehler aufgetreten ist.
Bitte beachte zusätzlich zu den hier angeführten Punkten auch jene Hinweise, die für die Klasse B (und damit für alle Führerscheinklassen) gelten!