
Teil B: Übungen im verkehrsfreien Raum
Als Kandidat musst du bei diesen Übungen Kontroll- und Sicherungsblicke wie auf einer öffentlichen Verkehrsfläche einsetzen; das Blinken bei Fahrtrichtungsänderungen im Ablauf der Übungen ist aber nicht erforderlich.
Es sind alle Übungen vorgeschrieben, die Reihenfolge bestimmt der Prüfer. Gelingt dir eine Teilübung nicht sofort, hast du insgesamt drei Versuche, diese Teilübung erfolgreich zu absolvieren.
Wenn ein Kandidat bei den Übungen im verkehrsfreien Raum stürzt oder so schwere Fahrfehler begeht, dass seine persönliche Sicherheit beim Fahren im Verkehr gefährdet erscheinen muss, wird der Prüfer die Prüfung abbrechen, z.B.
- Wenn der Kandidat bei der Übung "Achter für weite Kurvenfahrt" keine entsprechende Schräglage in den Kurven zeigen kann
- Wenn bei den Übungen "Vermeiden eines Hindernisses" oder "Gefahrenbremsung" die erforderliche Mindestgeschwindigkeit nicht erreicht wird
- Wenn zusätzlich zu anderen Fehlern außerdem auch Stangen, Hütchen oder andere Abgrenzungen der einzelnen Fahrübungen berührt oder gar direkt überrollt werden