
Teil C: Fahren im Verkehr
Der Mängelkatalog der Klasse B wird für Prüfungen der Klasse BE übernommen.Die Prüfstrecke wird vom Fahrprüfer ausgewählt. Es werden in die Prüfstrecke folgende Verkehrsräume einbezogen:
- Verkehrsberuhigte Gebiete (ca. 30 km/h)
- Ortsgebiet (50 km/h)
- Freilandstraßen, Autostraßen oder Schnellstraßen (über 50 km/h, Richtgeschwindigkeit 60 bis 70 km/h)
- Autobahnen (mindestens 60 km/h, Richtgeschwindigkeit 70 bis 80 km/h)
Es müssen mindestens drei der vier Verkehrsräume in jeder Prüfungsfahrt enthalten sein.
Bei der Beurteilung der Mängel sind dabei die Abmessungen des Fahrzeuges, das Gewicht, die Beschleunigung, usw., vom Fahrprüfer zu berücksichtigen. Vor allem ist auf die Unterschiede beim Anlegen der Fahrlinie bei einer Fahrt mit einem Anhänger gegenüber einer Fahrt ohne Anhänger zu achten. Es ist daher bei der Prüfung zu bewerten, ob der Kandidat eine unterschiedliche Fahrweise bei einer Fahrt mit dem Anhänger zeigt. Der Prüfer wird auch speziell auf den Kontrollblick auf den Anhänger achten.